EQS-News: NFON AG: Bevorstehende Verschmelzung der botario GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG (deutsch)
NFON AG: Bevorstehende Verschmelzung der botario GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG
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NFON AG: Bevorstehende Verschmelzung der botario GmbH mit der NFON AG gem. §
62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG
29.05.2026 / 16:05 CET/CEST
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Gesellschaftsbekanntmachung
der
NFON AG
über die bevorstehende Verschmelzung der botario GmbH mit der NFON AG
gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG
vom 29. Mai 2026
Die NFON AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das
Vermögen der botario GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit
Sitz in Bremen, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen, § 2 Nr. 1,
§§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG.
Da die NFON AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der botario
GmbH vollständig hält, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG weder ein Beschluss der
Hauptversammlung der NFON AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag
noch gemäß § 62 Abs. 4 UmwG eine Gesellschafterversammlung der botario GmbH
über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag erforderlich.
Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine
Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht
erforderlich, § 8 Abs. 3 Nr. 1 lit. a) i.V.m § 9 Abs. 2 und § 12 Abs. 3
UmwG.
Aktionäre der NFON AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals der NFON AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer
Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten
Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S 1, Abs. 3 S. 3 UmwG). Ein
Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der
Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die NFON AG (Vorstand) zu
richten. Die Satzung der NFON AG enthält keine abweichenden Festlegungen.
Ab dem 29. Mai 2026 sind für die Dauer eines Monats auf der Internetseite
der NFON AG der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die
Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der NFON
AG zugänglich.
München, 29. Mai 2026
NFON AG
Der Vorstand
Kontakt Investor Relations
NFON AG
Friederike Thyssen
Vice President Corporate Affairs & Investor Relations
+49 89 45300-449
ir-info@nfon.com
Medienkontakt
NFON AG
Thorsten Wehner
Vice President Public Relations
+49 89 45300-121
thorsten.wehner@nfon.com
Über die NFON AG
Die NFON AG ist Europas vertrauenswürdiger Partner für KI-gestützte
Businesskommunikation. Gegründet im Jahr 2007 und mit Hauptsitz in München
ermöglicht NFON Unternehmen, ihre Kommunikation mithilfe sicherer,
skalierbarer und KI-basierter Technologien zu transformieren.
Das integrierte Portfolio vereint Lösungen im Bereich Businesstelefonie,
Intelligent Assistant und Kundenengagement, um Unternehmen dabei zu
unterstützen, Gespräche zu steuern, Workflows zu automatisieren und das
Kundenerlebnis zu verbessern. Durch die Integration von KI in zentrale
Kommunikationsprozesse ermöglicht NFON intelligentere datenbasierte
Interaktionen für Organisationen jeder Größe.
Mit eigenen Tochtergesellschaften in wichtigen europäischen Märkten -
darunter Deutschland, Österreich, das Vereinigte Königreich, Italien,
Spanien, Frankreich, Polen, Portugal und Kosovo - entwickelt und betreibt
NFON seine Lösungen in Europa und gewährleistet damit höchste Standards in
Bezug auf Datenschutz, Sicherheit und vollständige DSGVO-Konformität.
Getrieben von der Mission, Businesskommunikation neu zu denken sowie
Menschen zu inspirieren und zu vernetzen, um gemeinsam nachhaltig zu
wachsen, gestaltet NFON die Zukunft sicherer, intelligenter
Businesskommunikation "Made in Europe".
Weitere Informationen finden Sie unter: https://corporate.nfon.com/en/.
Für Deutschland: https://corporate.nfon.com/de/.
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