dpa-AFX Compact

Leopoldina: EU-Vorschläge für Pestizide gefährden Gesundheit

02.06.2026
um 10:26 Uhr

HALLE (dpa-AFX) - Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina wendet sich gegen die von der EU-Kommission geplanten Lockerungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die Neuregelung schwäche den Schutz von Mensch und Umwelt, schreibt die Leopoldina in einer Stellungnahme. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die derzeit bestehende Regelung einzusetzen.

Die von der Kommission geplanten Änderungen sehen unter anderem vor, bei Pflanzenschutzmitteln - dazu zählen Insektizide, Fungizide und Herbizide wie Glyphosat - die bisher geltenden Zulassungsfristen zu lockern. Wirkstoffe würden künftig unbegrenzt genehmigt. Derzeit gelten Genehmigungen nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) für 7 bis 15 Jahre und müssen danach erneuert werden - unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse. Mit der Neuregelung will die Kommission nach eigenen Angaben Behörden entlasten, die Verfahren vereinfachen und beschleunigen und die europäische Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Gruppen wie Kinder, Schwangere und chronisch Kranke vernachlässigt

"Es ist fraglich, ob das bisherige Schutzniveau durch die geplante unbefristete Wirkstoffgenehmigung tatsächlich gewahrt werden kann", kritisiert die Leopoldina. Seit 2009 hätten mindestens 165 vormals zugelassene Wirkstoffe ihre Zulassung verloren - zum Teil wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und strengerer Bewertungsmaßstäbe.

"Dies verdeutlicht, dass befristete Zulassungen und regelmäßige Neubewertungen ein wesentliches Element eines lernfähigen Regulierungssystems sind, das neue Daten, veränderte Belastungssituationen mit Pflanzenschutzmitteln im Vergleich zu Modellvorhersagen sowie fortentwickelte Bewertungsmethoden berücksichtigt", erläutert die Leopoldina. Das alles würde künftig entfallen.

Damit würden neue Erkenntnisse zu Auswirkungen auf den Menschen vernachlässigt, bemängelt die Leopoldina und verweist insbesondere auf besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schwangere oder chronisch Erkrankte. "Auch würden neue Befunde zu Umweltverhalten und -effekten nicht mehr systematisch in die Bewertung einfließen", schreibt die Akademie und bilanziert: "Insgesamt vernachlässigt der Vorschlag, dass wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse zur Nichtzielwirkung häufig erst nach der Zulassung entstehen."

"Bereits heute Defizite beim Schutz von Mensch und Umwelt"

Zudem kritisiert die Leopoldina den Plan, dass Pestizid-Produkte, deren Zulassung endet, künftig für 3 Jahre verkauft und aufgebraucht werden dürfen - bisher waren es 1,5 Jahre. Diese Idee sei problematisch mit Blick auf Gesundheits- und Umweltrisiken. "Sie verlängert vermeidbare Expositionen gegenüber Stoffen, deren Risiken bereits als inakzeptabel eingestuft wurden", begründet die Leopoldina ihre Einschätzung.

"Die aktuelle Pflanzenschutzmittelzulassung weist bereits heute Defizite beim Schutz von Mensch und Umwelt auf", heißt es weiter. Dazu gehörten unter anderem die unzureichende Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Pflanzenschutzmitteln, die nach der Ausbringung entstehen, sowie zusätzlicher Stressoren, etwa durch klimatische Bedingungen.

Beispiel Glyphosat

Bekannt ist etwa das umstrittene Pestizid Glyphosat, das die EU-Kommission nicht als gefährlich einschätzt. Glyphosat ist ein sogenanntes Totalherbizid, das nahezu alle grünen Pflanzen schädigt. Es wird seit Mitte der 1970er-Jahre vor allem unter dem Handelsnamen "Roundup" genutzt und ist heute in zahlreichen Pflanzenschutzmitteln verschiedener Hersteller enthalten.

Die EU hat die Genehmigung für Glyphosat zuletzt bis Ende 2033 verlängert. In einem Teil der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, sind zumindest Anwendungen in Haus- und Kleingärten sowie auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, verboten oder stark eingeschränkt.

Glyphosat ist auch deshalb ein bezeichnendes Beispiel, weil eine Studie aus dem Jahr 2000, die eine zentrale Rolle in der Debatte um die Sicherheit des Pestizids spielt, Ende 2025 von der Fachzeitschrift "Regulatory Toxicology and Pharmacology" formell zurückgezogen wurde. Das Papier galt als wichtiges Argument für Angaben des damaligen Herstellers Monsanto, das Herbizid Roundup und sein Wirkstoff Glyphosat hätten keine krebserregenden Wirkungen. Der Fachverlag Elsevier, in dem das Fachblatt erscheint, schrieb dazu, es sei unklar, ob die gezogene Schlussfolgerung - dass Glyphosat und das Präparat Roundup nicht krebserregend sind - tatsächlich korrekt ist.

Es wurden Bedenken hinsichtlich der Urheberschaft der Studie, der Gültigkeit der Ergebnisse im Zusammenhang mit einer falschen Darstellung der Beiträge der Autoren und des Studiensponsors sowie potenzieller Interessenkonflikte der Autoren geäußert, erläuterte der zuständige Chefredakteur Martin van den Berg./waw/DP/zb

BASF SE

WKN BASF11 ISIN DE000BASF111

Bayer AG

WKN BAY001 ISIN DE000BAY0017