EQS-News: Worthington Steel vollzieht Erwerb von Klöckner & Co und kündigt Absicht zur Abgabe eines Delisting-Angebots an (deutsch)
Worthington Steel vollzieht Erwerb von Klöckner & Co und kündigt Absicht zur Abgabe eines Delisting-Angebots an
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Worthington Steel vollzieht Erwerb von Klöckner & Co und kündigt Absicht zur
Abgabe eines Delisting-Angebots an
03.06.2026 / 12:12 CET/CEST
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COLUMBUS, OHIO (3. Juni 2026) - Worthington Steel, Inc. (NYSE: WS) hat heute
nach Erfüllung sämtlicher Vollzugsbedingungen sein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") für die Klöckner & Co SE
("Klöckner"), ein führendes globales Service-Center- und
Metallverarbeitungsunternehmen, vollzogen. Worthington Steel hat derzeit
rund 62 % der ausstehenden Aktien der Klöckner gesichert.
Der Vollzug des Übernahmeangebots schafft die Grundlage für eine starke
strategische Partnerschaft zwischen Worthington Steel und Klöckner.
Worthington Steel erwartet, dass die Transaktion das Produktportfolio des
Unternehmens erweitert, den Zugang zu Endmärkten diversifiziert und seine
geografische Präsenz stärkt. Das kombinierte Unternehmen soll künftig von
erweiterten Skaleneffekten, einer höheren operativen Effizienz und dem
Austausch von Best Practices zwischen beiden Organisationen profitieren.
"Dies ist ein wichtiger Meilenstein für Worthington Steel und ein
bedeutender Schritt in unserer Wachstumsstrategie", sagt Geoff Gilmore,
President und CEO von Worthington Steel. "Klöckner bringt starke
Kompetenzen, ein talentiertes Team und einen gemeinsamen Leistungsanspruch
mit. Wir freuen uns auf das, was wir künftig gemeinsam aufbauen können, und
wir werden den Weg zur Integration weiterhin diszipliniert verfolgen, um
gemeinsam stärker zu werden."
"Mit dem Abschluss dieser Transaktion beginnt für Klöckner ein neues
Kapitel", sagt Guido Kerkhoff, CEO der Klöckner & Co SE. "Dies ist das
Ergebnis einer bewusst verfolgten strategischen Entwicklung: die gezielte
Ausrichtung unseres Geschäfts auf höherwertige Produkte und
Dienstleistungen, der Ausbau unserer Position in Nordamerika und Europa
sowie die Gewinnung eines Partners in Worthington Steel, der unsere Vision
teilt. Unsere Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartner können auf
Kontinuität zählen und sich auf eine stärkere Plattform für langfristiges
Wachstum verlassen."
Worthington Steel strebt Delisting von Klöckner an
Worthington Steel beabsichtigt, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot
("Delisting-Angebot") für sämtliche ausstehenden Klöckner-Aktien (ISIN:
DE000KC01000), die nicht bereits von Worthington Steel gehalten werden,
abzugeben. Das Unternehmen erwartet, den verbleibenden Klöckner-Aktionären
11,00 Euro in bar je Klöckner-Aktie anzubieten.
Das Delisting soll den administrativen sowie regulatorischen Aufwand
reduzieren, der mit der Aufrechterhaltung der Börsennotierung von Klöckner
verbunden ist. Gleichzeitig soll dadurch eine größere Flexibilität
geschaffen werden, um die langfristige strategische Weiterentwicklung des
Unternehmens zu unterstützen.
Nach Wirksamwerden des Delistings werden die Klöckner-Aktien weder zum
Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse noch an einem
vergleichbaren regulierten Markt im Ausland zugelassen sein. Dies kann zu
einer deutlich geringeren Liquidität sowie zu eingeschränkten Möglichkeiten
der Preisbildung für Klöckner-Aktien führen.
Das Delisting-Angebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen und keine
Mindestannahmeschwelle enthalten. Das Delisting-Angebot erfolgt nach Maßgabe
der in der Delisting-Angebotsunterlage festgelegten Bedingungen, die bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") zur Gestattung
eingereicht wird. Nach Gestattung durch die BaFin werden die
Delisting-Angebotsunterlage sowie weitere Informationen zum
Delisting-Angebot gemäß den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes ("WpÜG") unter www.strong-for-good.com veröffentlicht.
Weitere Einzelheiten zum Delisting-Angebot und zum erwarteten Zeitplan
werden mit Veröffentlichung der Delisting-Angebotsunterlage bekanntgegeben.
Über Worthington Steel
Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit
seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die
Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von
Kohlenstoff-Flachstahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten
Tailor-Welded-Lösungen trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.
Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington
Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen
seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen -
darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen, spezialisierte
Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung elektrischer Lamellen. Mit
Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington Steel 37 Werke in sieben
US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf Basis einer
People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit und
eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington Steel das Ziel,
positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und innovative Lösungen für
Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und die Stärkung seiner
Gemeinschaften.
Über Klöckner & Co
Klöckner & Co ist heute einer der größten produzentenunabhängigen
Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit
einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und
Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region,
bedient Klöckner & Co über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern
mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2025
erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 6,4 Mrd. Euro. Mit einer
konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner & Co an,
eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in
Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte
Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die
Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration
weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.
Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum
Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime
Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX®-Index der
Deutschen Börse gelistet.
ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100
ISIN: DE000KC01V24; WKN: KC01V2
Medienkontakte:
Worthington Steel
Melissa Dykstra
Vice President, Corporate Communications and Investor Relations
Telefon: 614-840-4144
Melissa.Dykstra@WorthingtonSteel.com
Medienkontakt für Europa
Brunswick Group
Julia Klostermann
Director
Telefon: +49 174-740-2796
Jklostermann@brunswickgroup.com
Wichtige Hinweise:
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Erwerb noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar.
Die Bedingungen des Angebots ("Delisting-Angebot") werden in der
Angebotsunterlage dargelegt, die nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht wird. Die Bieterin
behält sich zudem vor, von den hier dargelegten Eckpunkten in den
endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots abzuweichen, soweit rechtlich
zulässig. Investoren und Klöckner-Aktionären wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage und alle sonstigen Dokumente zum Delisting-Angebot zu
lesen, sobald diese veröffentlicht werden, da sie wichtige Informationen
enthalten.
Das Delisting-Angebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren
Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter Wertpapiergesetze der Vereinigten
Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder "U.S."). Das
Delisting-Angebot wird nicht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen
einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder den
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) gemacht. Dementsprechend wurden
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten
(soweit anwendbar) keine Ankündigungen, Registrierungen, Genehmigungen oder
Autorisierungen für das Angebot vorgenommen, arrangiert oder erteilt.
Investoren und Inhaber von Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch
die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu
sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und
etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu gewährenden Ausnahmen wird
kein Delisting-Angebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung gemacht,
in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen
würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer
Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das
Delisting-Angebot nach geltendem nationalem Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und ihre verbundenen Unternehmen oder verbundene Unternehmen
ihres Finanzberaters behalten sich vor, Klöckner-Aktien oder sonstige
Wertpapiere, die in solche Klöckner-Aktien umgewandelt, gegen solche
eingetauscht oder auf deren Grundlage ausgeübt werden können, direkt oder
indirekt außerhalb des Delisting-Angebots zu erwerben oder entsprechende
Erwerbsvereinbarungen zu schließen, sofern diese Erwerbe oder
Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten erfolgen und den
anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG,
entsprechen. Diese Erwerbe können entweder über die Börse zu den jeweils
geltenden Kursen oder im Rahmen außerbörslicher Privatgeschäfte zu
ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe
oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu
erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten
Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer Sprache
veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten
Rechtsordnung erforderlich ist.
Das in dieser Pressemitteilung genannte Delisting-Angebot bezieht sich auf
Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen
Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines
solchen Angebots, die sich in wesentlichen Punkten von den entsprechenden
Vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen
unterscheiden. Die an anderer Stelle enthaltenen Finanzinformationen über
die Bieterin und Klöckner, einschließlich der in der Angebotsunterlage
enthaltenen Informationen, werden in Übereinstimmung mit den in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften erstellt und nicht nach
den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten
Rechnungslegungsgrundsätzen; sie sind daher möglicherweise nicht mit
Finanzinformationen über Unternehmen aus den Vereinigten Staaten oder aus
anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
vergleichbar. Das Delisting-Angebot wird nicht Gegenstand eines Prüf- oder
Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands sein
und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den
Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Delisting-Angebot im
Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein
ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des U.S.
Securities Exchange Act von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "U.S.
Exchange Act") ist, deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange
Act registriert sind und die nicht den periodischen Berichtspflichten des
U.S. Exchange Act unterliegt und nicht verpflichtet ist und keine Berichte
bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der "SEC") einreicht. Das
Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und
Regulation 14E des Exchange Act auf Grundlage der Ausnahme gemäß Rule
14d-1(d) des U.S. Exchange Act für ein Tier-II-Übernahmeangebot erfolgen und
grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der
Bundesrepublik Deutschland unterliegen, einschließlich in Bezug auf den
Zeitplan des Delisting-Angebots, Abwicklungsverfahren, Rücktritt, Verzicht
auf Bedingungen und Zahlungszeitpunkte, die sich von den Vorschriften und
Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Delisting-Angebot
wird den in den Vereinigten Staaten ansässigen Klöckner-Aktionären zu
denselben Bedingungen unterbreitet wie allen übrigen Aktionären der
Gesellschaft, denen ein Angebot gemacht wird. Sämtliche
Informationsunterlagen, einschließlich dieser Pressemitteilung, werden den
Aktionären in den Vereinigten Staaten in einer Weise zur Verfügung gestellt,
die mit der Verteilung dieser Unterlagen an die übrigen Aktionäre der
Gesellschaft vergleichbar ist. Soweit das Delisting-Angebot den
US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf
Klöckner-Aktionäre in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner
anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des
Delisting-Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen
der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für
Klöckner-Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen
Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche,
die im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot nach dem U.S. Securities Act
von 1933 (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen,
da die Bieterin und Klöckner außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der
Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind und ihre
jeweiligen Führungskräfte und Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten
(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind. Es
könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen
Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen
Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich
sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften
zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Zukunftsgerichtete Aussagen:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich
zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation
Reform Act von 1995, Section 27A des Securities Act von 1933 und Section 21E
des U.S. Exchange Act. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter
anderem, jedoch nicht ausschließlich, Aussagen zu den Plänen, Zielen,
Erwartungen und Absichten von Worthington Steel und Klöckner im Zusammenhang
mit der Übernahme und den Vorteilen der Transaktion, den erwarteten
Ergebnissen der geplanten Übernahme, einschließlich der geschätzten Kosten,
operativen und kommerziellen Synergien und dem Zeitplan für die Realisierung
dieser Synergien, den Auswirkungen auf die Erträge von Worthington Steel,
die erwartete Pro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach
der Transaktion und die Ziele für die
Nettoverschuldungsquote nach der Transaktion, den erwarteten Zeitplan für
den Abschluss der Übernahme sowie andere Aussagen, die keine historischen
oder gegenwärtigen Tatsachen darstellen und die durch Begriffe wie
"erwartet", "glaubt", "rechnet mit", "ist der Ansicht", "versucht",
"schätzt", "beabsichtigt", "plant", "nimmt an", "kann", "wird", "würde",
"sollte", "strebt an" sowie ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind.
Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Absichten, Annahmen
oder Erwartungen und beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen
können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen
zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit dargestellten
Ergebnissen abweichen. Faktoren, die dazu führen können, dass die Ergebnisse
wesentlich von den derzeitigen Erwartungen abweichen, umfassen unter
anderem, jedoch nicht ausschließlich, Risiken und Unsicherheiten in Bezug
auf die jeweiligen Geschäftstätigkeiten von Worthington Steel und Klöckner
sowie die geplante Übernahme, und die tatsächlichen Ergebnisse können
wesentlich abweichen. Diese Risiken und Unsicherheiten umfassen unter
anderem, jedoch nicht ausschließlich: (i) die Fähigkeit der Parteien, die
geplante Übernahme zu den erwarteten Bedingungen und innerhalb des
erwarteten Zeitrahmens erfolgreich abzuschließen, einschließlich des Erhalts
der erforderlichen behördlichen Genehmigungen; (ii) die
Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Übernahme; (iii) die
Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäftstätigkeit von Worthington
Steel und Klöckner, einschließlich der Auswirkungen auf die künftige
Finanzlage und Performance des kombinierten Unternehmens, die
Betriebsergebnisse, Strategie und Planung, einschließlich der erwarteten
steuerlichen Behandlung, unvorhergesehener Verbindlichkeiten, künftiger
Investitionsausgaben, Umsätze, Aufwendungen, Ergebnisse, Synergien,
wirtschaftlicher Performance, Verschuldung, Verluste, künftiger Aussichten
sowie der Geschäfts- und Managementstrategien für die Führung, Expansion und
das Wachstum der Geschäftstätigkeit des neu kombinierten Unternehmens; (iv)
die potenziellen Auswirkungen der Ankündigung oder des Vollzugs der
geplanten Übernahme auf die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und sonstigen
Dritten; (v) die Fähigkeit des kombinierten Unternehmens, die erwarteten
Kostensynergien oder die Ergebnissteigerung je Aktie zu realisieren; sowie
(vi) die weiteren Faktoren, die in den von Worthington Steel bei der U.S.
Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Berichten beschrieben
sind, einschließlich des zuletzt eingereichten Annual Report on Form 10-K
und der nachfolgenden Quarterly Reports on Form 10-Q unter der Überschrift
"Risk Factors", sowie die weiteren Risiken, die in den Einreichungen von
Worthington Steel bei der SEC erörtert werden. Darüber hinaus beruhen diese
Aussagen auf Annahmen, die Änderungen unterliegen. Ferner kann nicht
ausgeschlossen werden, dass Worthington Steel und/oder Klöckner ihre in
Dokumenten oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage geäußerten
Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente,
Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden. Diese
Pressemitteilung bezieht sich ausschließlich auf den Stand zum Datum dieser
Mitteilung. Worthington Steel und Klöckner lehnen jeweils jede Verpflichtung
ab, die hierin enthaltenen Informationen zu aktualisieren.
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