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EU weist neuen US-Zolldrohungen wegen Zwangsarbeit zurück

03.06.2026
um 15:08 Uhr

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU weist die neuen US-Zolldrohungen wegen eines angeblich unzureichenden Vorgehens gegen Zwangsarbeit als unbegründet zurück. Ein Sprecher der EU-Kommission verwies nach den jüngsten Ankündigungen aus Washington darauf, dass die EU bereits 2024 eine Verordnung für ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten beschlossen hat. Diese sieht vor, dass Wirtschaftsakteure in Zwangsarbeit hergestellte Produkte ab dem 14. Dezember 2027 nicht mehr auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen dürfen. Bei Verstößen soll es Sanktionen geben.

"Die Europäische Union teilt die Bedenken der Vereinigten Staaten hinsichtlich Zwangsarbeit uneingeschränkt und bleibt fest entschlossen, diese durch konkrete Maßnahmen aus globalen Lieferketten zu beseitigen", sagte der Sprecher. Die EU-Verordnung über Zwangsarbeit sei eines der weltweit ambitioniertesten Instrumente dieser Art.

Zudem erinnerte der Sprecher daran, dass sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump im vergangenen Sommer darauf verständigt hatten, durch Zusammenarbeit einen starken Schutz international anerkannter Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten und dies auch im Hinblick auf die Beseitigung von Zwangsarbeit in Lieferketten.

Lange: "Vorwürfe sind schlichtweg aus der Luft gegriffen"

Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, Bernd Lange. Der SPD-Politiker bezeichnete die US-Vorwürfe als "schlichtweg aus der Luft gegriffen" und das Verfahren als "absurd". Nachdem der Oberste Gerichtshof wesentliche Teile von Trumps bisherigen Zöllen aufgehoben habe, suche die US-Regierung nun aktiv nach einer neuen Rechtsgrundlage für ihre willkürliche Zollpolitik, erklärte er. Zu diesem Zweck werde nun jeder erdenkliche Vorwand genutzt, um bestehende Zölle zu rechtfertigen oder neue vorzubereiten. Der Ansatz folge dabei dem Motto: "Was nicht passt, wird passend gemacht."

Die entscheidende Frage werde sein, ob der vorgeschlagene Zollsatz von 10 Prozent unter die Vereinbarungen des Zolldeals aus dem vergangenen Sommer falle, weil neben den vorgeschlagenen 10 Prozent weiter die sogenannten Meistbegünstigungszölle (MFN) erhoben werden sollten. "Für zahlreiche Produkte könnten die Gesamtzollsätze damit oberhalb der im Turnberry-Abkommen vereinbarten Grenze von 15 Prozent liegen", sagte Lange. Aus Sicht des Parlaments sei aber klar: "Alles, was über die in Schottland vereinbarten 15 Prozent hinausgeht, ist inakzeptabel."/aha/DP/jha