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APA ots news: Listing Act tritt in Kraft: FMA begrüßt Vereinfachung und...

08.06.2026
um 09:36 Uhr

APA ots news: Listing Act tritt in Kraft: FMA begrüßt Vereinfachung und Modernisierung des europäischen Kapitalmarkts

Einfacherer Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten trägt zur
Diversifizierung der Finanzierung bei-

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) begrüßt
die
Modernisierung und Vereinfachung des Kapitalmarktrechts, die durch
das Inkrafttreten des Listing Acts erreicht wird. Ziel des Listing
Acts (VO (EU) 2024/2809) ist es, den Zugang zu öffentlichen
Kapitalmärkten zu erleichtern, insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU), und gleichzeitig die Transparenz sowie den
Anlegerschutz zu stärken.

"Ein kleines Unternehmen - ob Startup oder mittelständischer
Familienbetrieb - und ein internationaler Konzern stellen an der
Börse nicht dasselbe Risiko dar", so FMA-Vorständin Mariana Kühnel .
"Dort, wo das Risiko geringer ist, sinkt mit dem Listing Act der
Aufwand - für das Unternehmen wie für die Aufsicht. Das macht den
Schritt aufs Börsenparkett für kleinere und mittlere Unternehmen
realistisch." FMA-Vorstand Helmut Ettl betont: "Die Vereinfachungen
tragen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen bei und machen
den Kapitalmarkt zugänglicher. Zugleich sind Transparenz und Schutz
vor Insiderhandel und Marktmanipulation weiter essenziell für das
Vertrauen der Anleger:innen - und wir setzen sie durch."

Zwtl.: Neuerungen im Prospektrecht

Der Listing Act vereinfacht die Prospektanforderungen und passt
sie an unterschiedliche Emittenten an. Vor allem KMU profitieren von
reduzierten Offenlegungspflichten und vereinfachten Verfahren, was
Kosten und Zeitaufwand für Börsengänge senkt - bei weiterhin
gewährleistetem Anlegerschutz durch klare Informationspflichten.

Mit der nationalen Umsetzung wurde auch das Kapitalmarktgesetz (
KMG) angepasst: Der Schwellenwert für die Prospektpflicht steigt auf
12 Mio. Öffentliche Wertpapierangebote bis zu diesem Betrag sind
damit prospektfrei - eine erhebliche Erleichterung für KMU und ein
Plus an Finanzierungsmöglichkeiten.

Zwtl.: Erleichterungen bei der Zulassung von Aktien

Die Mindestmarktkapitalisierung bleibt zwar bei 1 Mio., doch
entfallen die dreijährige Bestandsdauer der Gesellschaft und die
Veröffentlichungspflicht für die letzten drei Jahresabschlüsse. Der
erforderliche Mindeststreubesitz sinkt von 25% auf 10%. Alternativ
genügt eine ausreichende Streuung der Aktien.

Zudem können Betreiber eines MTF (Multilateral Trading Facility)
wie die Wiener Börse AG künftig ein Segment als KMU-Wachstumsmarkt
registrieren lassen.

Zwtl.: Auswirkungen auf die Marktmissbrauchsverordnung

Der Listing Act regelt auch die Ad-hoc-Publizität neu.
Insiderinformationen sind nun bei zeitlich gestreckten Vorgängen
grundsätzlich erst mit Eintritt des Endereignisses (z.B.
Vertragsunterzeichnung) zu veröffentlichen. Anleger:innen werden über
kursrelevante Ereignisse damit tendenziell später informiert.

Die Marktmissbrauchsverbote bleiben unverändert: das Verbot von
Insidergeschäften, der Empfehlung oder Anstiftung dazu sowie der
unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen. Auch bei länger
andauernden Prozessen behalten Insiderinformationen bis zur
Veröffentlichung ihren Charakter als Insiderinformationen. Die FMA
überwacht die Einhaltung weiterhin konsequent; Verstöße können
verwaltungs- und strafrechtliche Folgen haben.

Zu den Änderungen des Listing Acts hat die FMA bereits vor
einigen Monaten eine Ausgabe der Publikation "Reden wir über
Aufsicht" veröffentlicht, die auf der FMA-Homepage abrufbar ist .

Rückfragehinweis:
FMA-Mediensprecher
Boris Gröndahl
Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995
E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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