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Kreise: Deutsch-französischer Vorstoß zu EU-Fluggastrechten

08.06.2026
um 13:54 Uhr

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Deutschland und Frankreich haben nach dpa-Informationen einen gemeinsamen Vorschlag in die festgefahrenen Verhandlungen über eine Reform der EU-Fluggastrechte eingebracht. Sie schlagen vor, dass Fluggäste bei Verspätungen und Absagen künftig einheitlich ab drei Stunden eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro bekommen. Die Fluggesellschaften sollen ihnen zudem einen Link zu einem Formular zur Verfügung stellen müssen, über das sie ihre Ansprüche einreichen können.

Bisher richtet sich die Höhe der Entschädigung nach der Entfernung des betroffenen Flugs. Bei Kurzstrecken bekommen Reisende 250 Euro, bei längeren Strecken mehr Geld.

Staaten werben für ihren Kompromiss-Vorschlag

Die beiden Staaten werben in einem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, dafür, dass der Vorschlag einfach und klar sei und sowohl ein hohes Niveau an Schutz für die Passagiere garantiere als auch die finanzielle Last für Luftfahrtunternehmen berücksichtige. Der Link auf das Erstattungsformular verbessere die Transparenz, argumentieren sie.

Vertreter der 27 EU-Staaten und des Europäischen Parlaments verhandeln über die Reform. Besonders umstritten sind laut Verhandlungskreisen unter anderem die Regelungen für Entschädigungen.

Diskutiert wird auch, wie es Passagieren erleichtert werden kann, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Abgeordneten hatten im Januar gefordert, dass Fluggesellschaften betroffenen Reisenden vorausgefüllte Formulare zur Verfügung stellen müssen. Bisher macht nur ein Teil der Betroffenen die Rechte bei Verspätungen geltend.

Offene Fragen

Deutschland und Frankreich fordern ein ausgewogenes Abkommen, auch unter Berücksichtigung anderer offener Fragen wie Gepäckvorgaben, außergewöhnlichen Umständen, die Fluggesellschaften von der Pflicht zur Erstattung befreien, den Auswirkungen, wenn Passagiere einen Flug verfallen lassen und den Regeln für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten. Die Zeit für eine Einigung drängt: Gibt es bis 15. Juni keine Einigung, scheitert die Reform./wea/DP/stw

Air France-KLM S.A.

WKN 855111 ISIN FR001400J770

Deutsche Lufthansa AG

WKN 823212 ISIN DE0008232125

Easyjet PLC

WKN A1JTC1 ISIN GB00B7KR2P84

International Consolidated Airlines Group S.A.

WKN A1H6AJ ISIN ES0177542018

Ryanair Holdings PLC

WKN A1401Z ISIN IE00BYTBXV33