EQS-Adhoc: MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit 2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt (deutsch)
MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit 2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt
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EQS-Ad-hoc: MAHLE GmbH / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige
MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit
2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot
für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt
10.06.2026 / 21:45 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA, ODER ANDEREN LÄNDERN,
ODER AN PERSONEN IN LÄNDERN, BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG
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MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit
2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot
für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt
Stuttgart, 10. Juni 2026 - Die MAHLE GmbH (die "Gesellschaft") hat heute
erfolgreich eine Aufstockung ihrer bestehenden Schuldverschreibungen mit
Fälligkeit im Jahr 2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro (die
"Neuen
Schuldverschreibungen") platziert und wird den Inhabern der nach einem im
letzten Jahr durchgeführten Teilrückkaufangebot noch ausstehenden rund 450
Millionen Euro unbesicherten 2,375 % Schuldverschreibungen mit Fälligkeit im
Jahr 2028 (ISIN XS2341724172, die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ein
Angebot zum teilweisen Rückkauf von bis zu 250 Millionen Euro gegen
Barzahlung unterbreiten (das "Rückkaufangebot").
Das Rückkaufangebot wird voraussichtlich heute beginnen und, vorbehaltlich
einer Verlängerung oder Verkürzung der Frist, voraussichtlich am 18. Juni
2026, 17:00 (MESZ) enden. Der Rückkaufspreis für jede wirksam angebotene und
zum Rückkauf angenommene Bestehende Schuldverschreibung beträgt 98,800 % des
Nennbetrags. Der Abschluss des Rückkaufangebots unterliegt bestimmten
Vollzugsbedingungen, einschließlich der erfolgreichen Ausgabe der Neuen
Schuldverschreibungen.
Die Neuen Schuldverschreibungen werden mit den gleichen Konditionen wie die
von der Gesellschaft im Juni 2025 im Gesamtnennbetrag von 300 Millionen Euro
platzierten unbesicherten 7,125 % Schuldverschreibungen mit Fälligkeit im
Jahr 2032 (ISIN XS3108519227) ausgegeben. Der finale Emissionspreis der
Neuen Schuldverschreibungen beträgt 104,500 % ihres Nennbetrags. Dies
entspricht einer Rendite von 5,87 % bis zu einer möglichen Kündigung zum 15.
Juli 2030 (yield-to-worst).
Die Neuen Schuldverschreibungen wurden im Rahmen einer Privatplatzierung
ausschließlich qualifizierten Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von
Amerika angeboten (Regulation S). Die Neuen Schuldverschreibungen sollen in
den Handel an der The International Stock Exchange einbezogen werden.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös, neben zusätzlichen
Barmittelbeständen, für das Rückkaufangebot sowie für allgemeine
Unternehmenszwecke zu verwenden.
WICHTIGER HINWEIS
Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein
Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren dar, noch enthält sie ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung, und sie sollte auch nicht als solches ausgelegt werden. Im
Zusammenhang mit diesen Transaktionen wurde und wird es kein öffentliches
Angebot der Neuen Schuldverschreibungen geben. Die Neuen
Schuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen
öffentlich angeboten werden, die den Emittenten der Neuen
Schuldverschreibungen verpflichten würden, einen Prospekt oder ein
Angebotsdokument in Bezug auf die Neuen Schuldverschreibungen in dieser
Jurisdiktion zu erstellen oder zu registrieren.
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung sowie das Angebot und der Verkauf der
Neuen Schuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich
eingeschränkt sein. Alle Personen, die diese Bekanntmachung lesen, sollten
sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten.
Weder diese Ankündigung noch das Tender Offer Memorandum stellen ein Angebot
zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Alle Wertpapiere, auf die
hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S.
Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act")
oder den Gesetzen eines Bundesstaates innerhalb der Vereinigten Staaten
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der
Registrierungspflicht befreit oder sie unterliegen nicht den
Registrierungsanforderungen des Securities Act. Es erfolgt kein Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Diese Mitteilung und die darin
enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder in irgendeiner anderen Jurisdiktion, in der das Angebot oder
der Verkauf der hierin beschriebenen Wertpapiere nach geltendem Recht
verboten wäre, verbreitet oder versandt werden und dürfen nicht an
Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten
von Amerika verteilt oder versandt werden. Die Neuen Schuldverschreibungen
wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder Wertpapiergesetzen
eines Staates oder eines anderen Gerichtsstands der Vereinigten Staaten
registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
oder an, oder für Rechnung oder zugunsten von, Personen der Vereinigten
Staaten, angeboten, verkauft oder geliefert werden. Die Neuen
Schuldverschreibungen werden nur außerhalb der Vereinigten Staaten unter
Berufung auf Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft. Diese
Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum darf nicht an eine Person
innerhalb der Vereinigten Staaten oder sonst irgendeiner Person, außer im
Rahmen einer Offshore Transaction gemäß den Bestimmungen der Regulation S
des Securities Act, überreicht oder übersandt werden.
Die Neuen Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur
sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen
Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht
angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise
zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet
der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der
folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von
Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 von Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II"); (ii) sie ist
ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, soweit dieser Kunde nicht
als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II
gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 ("EU Prospektverordnung") in ihrer geänderten und ergänzten
Fassung. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die
"PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot
oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Neuen
Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das
Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Neuen
Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung
rechtswidrig sein.
Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an Personen verteilt
und richtet sich nur an Personen, die (i) Berufserfahrung in Anlagefragen
haben (als professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial
Services and Markets Act 2000 ("FSMA") (Financial Promotion) Order 2005 (in
der jeweils gültigen Fassung, die "Financial Promotion Order") fallen), (ii)
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion
Order fallen ("high net worth companies, unincorporated associations, etc."),
(iii) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder (iv) Personen
sind, denen eine Einladung oder ein Anreiz zur Ausübung einer
Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and
Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von
Schuldverschreibungen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt
werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen"
bezeichnet). Die Neuen Schuldverschreibungen stehen nur Relevanten Personen
zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung
zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb einer solchen Neuen
Schuldverschreibung wird nur gegenüber Relevanten Personen abgegeben. Jede
Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf Grund dieser
Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich auf sie verlassen. Die
Neuen Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur
sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich
bestimmt und sollten Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht
angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise
zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet
der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der
folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Punkt
(8) Artikel 2 von Verordnung (EU) 2017/565 soweit es Bestandteil nationalen
Rechts kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 ist ("EUWA"); (ii) sie
ist ein Kunde im Sinne der FSMA und jeglicher anderen Vorschrift oder
Richtlinie der FSMA zur Implementierung der Richtlinie (EU) 2016/97, soweit
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Punkt (8) Artikel
2 von Verordnung (EU) 600/2014 soweit es Gegenstand nationalen Rechts kraft
EUWA ist ("UK MiFIR"); oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im
Sinne von Paragraph 15 von Schedule 1 der Public Offers and Admission to
Trading Regulations 2024. Entsprechend wurde kein nach der
PRIIPs-Verordnung, soweit diese Bestandteil nationalen Rechts kraft des EUWA
ist ("UK PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das
Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Neuen
Schuldverschreibungen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt;
daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Neuen Schuldverschreibungen an Kleinanleger im
Vereinigten Königreich nach der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Das Rückkaufangebot wird nicht, und wird auch zukünftig nicht, weder direkt
noch indirekt, noch unter Verwendung von Post, oder mit sonstigen Mitteln
oder Instrumenten des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels von
den, oder Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der, in den oder
innerhalb der Vereinigten Staaten gemacht. Dies schließt Faxübertragung,
E-Mail, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der elektronischen
Kommunikation ein, ist jedoch nicht darauf beschränkt. Die Bestehenden
Schuldverschreibungen dürfen im Rahmen des Rückkaufangebots nicht durch eine
solche Verwendung, ein solches Instrument oder eine solche Einrichtung aus
oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder durch Personen mit Wohnsitz oder
Aufenthalt in den Vereinigten Staaten angeboten werden. Dementsprechend
werden Kopien der Einladung zum Rückkauf und sämtlicher anderer Dokumente
oder Materialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot weder direkt noch
indirekt per Post verschickt oder auf andere Weise übermittelt, verteilt
oder weitergeleitet (einschließlich, ohne Einschränkung, von Depotbanken
oder Nominees oder Treuhändern) in den oder innerhalb der Vereinigten
Staaten oder Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den Vereinigten
Staaten und dürfen dies auch nicht. Jegliche vermeintliche Andienung der
Bestehenden Schuldverschreibungen in das Rückkaufangebot das direkt oder
indirekt in einem Verstoß gegen diese Beschränkungen resultiert ist ungültig
und jede vermeintliche Andienung der Bestehenden Schuldverschreibungen, das
von einer in den Vereinigten Staaten ansässigen Person oder einem Vertreter,
Treuhänder oder sonstigem Vermittler vorgenommen wird, der auf
nicht-diskretionärer Basis für einen aus innerhalb der Vereinigten Staaten
instruierenden Auftraggeber handelt sind ungültig und werden nicht
akzeptiert.
Jeder Inhaber der Bestehenden Schuldverschreibungen der am Rückkaufangebot
teilnimmt versichert, dass er sich nicht in den Vereinigten Staaten aufhält
und sich am Rückkaufangebot nicht aus den Vereinigten Staaten beteiligt oder
dass er nach freiem Ermessen und nicht auf Weisung eines Prinzipals zur
Teilnahme am Rückkaufangebot aus den Vereinigten Staaten agiert.
Kontakt:
Florian Ulrich
Head of Group Financing & Investor Relations
MAR.Compliance@mahle.com
Ende der Insiderinformation
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E-Mail: investor.relations@mahle.com
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