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EQS-Adhoc: OHB SE beabsichtigt Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von rund EUR 500 Millionen und Ausweitung des Streubesitzes (deutsch)

15.06.2026
um 07:50 Uhr

OHB SE beabsichtigt Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von rund EUR 500 Millionen und Ausweitung des Streubesitzes

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EQS-Ad-hoc: OHB SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
OHB SE beabsichtigt Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von rund EUR 500
Millionen und Ausweitung des Streubesitzes

15.06.2026 / 07:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN
ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG
GESETZLICH UNZULÄSSIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN
SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.

OHB SE beabsichtigt Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von rund EUR 500
Millionen und Ausweitung des Streubesitzes

Die OHB SE ("OHB" und die "Gesellschaft", ISIN: DE0005936124) beabsichtigt,
neues Kapital aufzunehmen und den Streubesitz auszuweiten. durch ein
öffentliches Bezugsrechtsangebot an ihre bestehenden Aktionäre.

Dabei planen die Hauptaktionäre der Gesellschaft - die Familie Fuchs sowie
Orchid Lux HoldCo S.à r.l., ein Unternehmen im indirekten Besitz von
Gesellschaften, die von verbundenen Unternehmen der KKR & Co. Inc. beraten
werden - auf ihre Bezugsrechte zu verzichten. Dadurch würden rund 94 % der
neuen Aktien in einer parallelen Privatplatzierung neben bestehenden Aktien
aus dem Bestand von Orchid Lux HoldCo S.à r.l. verkauft werden können. Die
Familie Fuchs beabsichtigt nicht, Aktien zu verkaufen, und würde
Mehrheitsaktionärin bleiben. Orchid Lux HoldCo S.à r.l. plant, weiterhin
Aktionärin der OHB zu bleiben und die Mehrheit ihrer aktuellen Beteiligung
zu behalten.

Die Bruttoerlöse aus der Kapitalerhöhung sollen rund EUR 500 Mio. EUR
betragen. OHB beabsichtigt, die Nettoerlöse für die weitere
Industrialisierung der Produktion, strategische M&A-Optionen, Investitionen
in Trägerraketen und Anlagen sowie Zukunftsprogramme und weitere Anwendungen
verwenden.

Die Durchführung der geplanten Bezugsrechtskapitalerhöhung und der
Privatplatzierung hängt noch von den Marktbedingungen und weiteren
Beschlüssen der jeweiligen Organe ab.

Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung stellt Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein
Angebot zum Kauf von Wertpapieren der OHB SE (der "Gesellschaft") dar und
ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden
Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der Gesellschaft zur
Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als
Befürwortung der Anlage in Wertpapiere der Gesellschaft zu verstehen.
Investoren sollten Wertpapiere der Gesellschaft ausschließlich auf der
Grundlage des sich auf die Wertpapiere der Gesellschaft beziehenden
Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den
Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer
Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung
verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die
Anlage in Wertpapiere birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des
eingesetzten Kapitals. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien, zum
Verkauf oder Erwerb von Bezugsrechten oder zur Ausübung von Bezugsrechten
dar.

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
von Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder "U.S.") (einschließlich ihrer
Territorien und Besitzungen, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und
des District of Columbia), Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder anderen
Jurisdiktionen, in denen eine solche Verbreitung oder Veröffentlichung
gesetzlich unzulässig wäre, weitergegeben oder bekanntgemacht werden. Diese
Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der
Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika,
Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder
eine solche Aufforderung gesetzlich unzulässig wäre, noch ist sie Teil eines
solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hierin genannten
Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933
in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder den
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit
der Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung außer
Deutschland registriert. Jeder Verkauf der in dieser Mitteilung genannten
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten wird ausschließlich an Personen
erfolgen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen wird, dass es sich
um qualifizierte institutionelle Käufer im Sinne von Rule 144A des
Securities Act handelt, und unter Berufung auf diese Regelung. Die
Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht nach dem Securities Act
registriert. Die Wertpapiere dürfen ohne Registrierung oder Befreiung von
den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Rahmen einer
Transaktion, die nicht diesen Anforderungen unterliegt, weder direkt noch
indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, gezeichnet, verwendet,
verpfändet, verkauft, weiterverkauft, zugeteilt, geliefert oder anderweitig
übertragen werden, wobei in jedem Fall die geltenden Wertpapiergesetze eines
Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten
einzuhalten sind. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den
Vereinigten Staaten geben. Die hierin erwähnten Wertpapiere dürfen nicht in
Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten
von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens, Kanadas,
Südafrikas oder Japans angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich
bestimmter Ausnahmen. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan geben.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme
Deutschlands) (die "Relevanten Staaten") ist und wird in keinem Relevanten
Staat ein öffentliches Angebot von Wertpapieren, die Gegenstand dieses
Angebots sind, unterbreitet. In den Relevanten Staaten ist diese Mitteilung
nur an Personen adressiert und gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung. Diese Mitteilung wird nicht
an die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und darf
nicht an diese weitergegeben werden. Im Vereinigten Königreich richtet sich
diese Mitteilung nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von
Absatz 15 des Anhangs 1 der Public Offers and Admissions to Trading
Regulations 2024 (POATR) sind und die (i) über professionelle Erfahrung in
Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen gemäß Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in
ihrer geänderten Fassung (die "Order") verfügen, oder (ii) vermögende
Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order sind oder (iii)
Personen, denen eine Einladung oder Aufforderung zur Beteiligung an einer
Investitionstätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and
Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von
Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder veranlasst werden kann,
übermittelt wird (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante
Personen" bezeichnet). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese
Mitteilung ausschließlich an Relevante Personen. Jede Anlage oder
Anlagetätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten
Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt und
sollte von keiner anderen Person als einer Relevanten Person als verlässlich
angesehen werden.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu
Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder
Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder
Vollständigkeit verlassen. Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene
Informationen über das Marktumfeld, Marktentwicklungen, Markt- und
Wirtschaftswachstumsraten, Markttrends und den Wettbewerb in den Märkten, in
denen die Gruppe tätig ist, basieren auf Einschätzungen und Schätzungen der
Gesellschaft. Diese Einschätzungen und Schätzungen basieren wiederum
teilweise auf internen Marktbeobachtungen und verschiedenen Studien oder
Schätzungen Dritter, die ebenfalls in erster Linie auf Daten oder Zahlen aus
öffentlich zugänglichen Quellen beruhen, aber auch auf nicht öffentlichen
Daten oder Zahlen basieren können. Weder die Gesellschaft, Orchid Lux HoldCo
S.à r.l., Luxembourg (die "Veräußernde Aktionärin") noch die
Konsortialbanken (wie unten beschrieben) haben die Marktdaten und sonstigen
Informationen, auf denen die Studien Dritter basieren, oder die externen
Quellen, auf denen die eigenen Schätzungen der Gesellschaft basieren,
unabhängig überprüft und geben keine Zusicherungen oder Gewährleistungen
hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen, die
ohne vorherige Ankündigung geändert werden können. Sowohl die Gesellschaft
als auch die Veräußernde Aktionärin und die Konsortialbanken (wie unten
beschrieben) lehnen ausdrücklich jede Verantwortung oder Haftung in Bezug
auf diese Informationen ab.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung von
zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen, einschließlich der Begriffe
"planen", "zielt darauf ab", "strebt an", "setzt fort", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder
jeweils deren Verneinung oder andere Varianten oder vergleichbare
Terminologie. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle
Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie
sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft
eintreten können oder auch nicht. Die Gesellschaft gibt weder derzeit noch
künftig eine Zusicherung ab, dass eine zukunftsgerichtete Aussage eintreten
oder sich als zutreffend erweisen wird. Die tatsächliche künftige
Geschäftstätigkeit, Finanzlage, Ertragslage und die Aussichten können
wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargestellten oder
prognostizierten Angaben abweichen. Dementsprechend wird den Lesern dieser
Mitteilung davon abgeraten, sich auf in dieser Mitteilung enthaltene
Informationen zu verlassen.

Der Zeitpunkt der erwarteten Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum
Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit
gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit
weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse sowie das Datum der Zulassung der Bezugsrechte und
Bezugsrechtsbruchteile zum Handel im regulierten Markt (XETRA und XETRA
Frankfurt Spezialist) der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die
"Zulassung")
kann durch Faktoren wie insbesondere die Marktbedingungen beeinflusst
werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und
zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der
Grundlage der Absichten der Gesellschaft in Bezug auf die Zulassung
getroffen werden. Der Erwerb von Aktien, auf die sich diese Mitteilung
bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten
investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in
Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf
die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung
stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien und
Bezugsrechte kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger
sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots
für die betreffende Person beraten lassen. Die Inhalte dieser Mitteilung
sind nicht als Rechts-, Unternehmens-, Finanz- oder Steuerberatung
auszulegen. Jeder Aktionär bzw. potenzielle Anleger sollte seinen jeweils
eigenen unabhängigen Rechtsberater, Unternehmensberater, Finanzberater oder
Steuerberater konsultieren, um Rechts-, Finanz-, Unternehmens- oder
Steuerberatung einzuholen.

In Zusammenhang mit der geplanten Privatplatzierung übernehmen die
Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der
im Rahmen der geplanten Privatplatzierung angebotenen Aktien in der Position
als Eigenhändler und können diese Aktien und andere Wertpapiere an der
Gesellschaft oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit der
geplanten Privatplatzierung oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser
Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum
Verkauf anbieten. Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige
verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder
Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die
Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien
an der Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern können. Die
Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser
Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer
diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

Die Konsortialbanken und deren jeweiligen verbundenen Unternehmen,
Organmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter
übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den
Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser
Mitteilung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Mitteilung) oder
sonstiger Informationen, die sich auf die Gesellschaft beziehen, unabhängig
davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in
elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt
oder zur Verfügung gestellt worden sind, oder für etwaige Verluste jedweder
Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts
oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch
keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder
Gewährleistungen ab.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:
(i) der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"), (ii) den Artikeln 9 und 10 der
Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID
II und (iii) den jeweiligen nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") sowie (iv) in Bezug auf das Vereinigte
Königreich dem FCA Handbook Product Intervention and Product Governance
Sourcebook (die "UK MiFID-Produktüberwachungsanforderungen" und, zusammen
mit den MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen, die
"Produktüberwachungsanforderungen")
und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung,
Vertrag oder aus sonstigen Gründen, die ein "Hersteller" im Sinne der
Produktüberwachungsanforderungen andernfalls in Bezug darauf haben könnte,
wurden die Wertpapiere einem Produktfreigabeverfahren unterzogen. Demgemäß
wurde festgestellt, dass diese Wertpapiere (i) mit einem Endzielmarkt von
Privatanlegern sowie Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und
geeigneter Gegenparteien erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II und, in
Bezug auf das Vereinigte Königreich, des FCA Handbook, vereinbar sind und
(ii) für einen Vertrieb über sämtliche nach MiFID II und, in Bezug auf das
Vereinigte Königreich, dem FCA Handbook zulässigen Vertriebskanäle geeignet
sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten
Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger
können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen
Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und
keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger
geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen
und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen
Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu
beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle
Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die
Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,
gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf
das geplante Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stellt weder
(a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für Zwecke von MiFID II
oder, in Bezug auf das Vereinigte Königreich, des FCA Handbook dar, noch (b)
eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die
Wertpapiere zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige Maßnahmen in
Bezug auf die Wertpapiere zu ergreifen. Jeder Vertreiber ist dafür
verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung in Bezug auf die
Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot der Aktien der Gesellschaft würde
eine oder mehrere der Konsortialbanken, handelnd für Rechnung der übrigen
Konsortialbanken, als Stabilisierungsmanager tätig werden (der
"Stabilisierungsmanager")
tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen
vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und
5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8
der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen.
Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien
der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum
beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
aufgenommen wird, und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der
"Stabilisierungszeitraum"),
oder früher, wenn das Ende des Stabilisierungszeitraums auf einen Feiertag,
Samstag oder Sonntag fällt. Stabilisierungstransaktionen können zu einem
Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der
Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet,
Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen und jede Stabilisierungsmaßnahme,
falls begonnen, kann jederzeit eingestellt werden. Es kann nicht garantiert
werden, dass stabilisierende Maßnahmen ergriffen werden.
Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse und XETRA
durchgeführt werden.

DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEUNTERLAGE; INVESTOREN
SOLLTEN DIE IN DIESER WERBEUNTERLAGE IN BEZUG GENOMMENEN AKTIEN UND
BEZUGSRECHTE AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN
INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN ODER KAUFEN.

Kontakt:
Investoren und Analysten:
Marcel Dietz
Investor Relations
Tel: +49 421 2020 6426
E-Mail: ir@ohb.de

Medienvertreter:
Marianne Radel
Unternehmenskommunikation
Tel: +49 421 2020 9159
E-Mail: marianne.radel@ohb.de

Ende der Insiderinformation

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Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,
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