dpa-AFX Compact

EQS-News: AT&S gibt die erfolgreiche Platzierung einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft in Höhe von EUR 400 Mio. bekannt (deutsch)

16.06.2026
um 16:04 Uhr

AT&S gibt die erfolgreiche Platzierung einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft in Höhe von EUR 400 Mio. bekannt

^
EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e):
Finanzierung
AT&S gibt die erfolgreiche Platzierung einer tief nachrangigen
Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger
Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft in Höhe von EUR 400 Mio. bekannt

16.06.2026 / 16:04 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN,
KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER EIN
ANGEBOT ODER VERKAUF NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE. DIESE MITTEILUNG
DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN
IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

AT&S gibt die erfolgreiche Platzierung einer tief nachrangigen
Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger
Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft (Hybrid-Wandelschuldverschreibung)
in Höhe von EUR 400 Mio. bekannt

Leoben, Österreich, 16. Juni 2026 - AT&S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft ("AT&S" oder die "Gesellschaft") gibt bestimmte
Konditionen der neuen tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne
Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft
(Hybrid-Wandelschuldverschreibung, die "Wandelschuldverschreibung") bekannt.
Die Wandelschuldverschreibung wird für einen begrenzten Zeitraum in neue
und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert der
Gesellschaft (die "Aktien") wandelbar sein.

Die Wandelschuldverschreibung wird zum Nennbetrag und in einem
Gesamtnennbetrag von EUR 400 Mio. in einer Stückelung von jeweils EUR 100.000
begeben. Die Wandelschuldverschreibung wird bis zum Ersten Zinsanpassungstag
mit 2,500 % p.a. verzinst. Ab dem Ersten Zinsanpassungstag wird die
Wandelschuldverschreibung zu einem Zinssatz verzinst, der der Summe aus (i)
dem anwendbaren 5-Jahres-Euro-Mid-Swap-Satz und (ii) der Marge von 1.000
Basispunkten entspricht. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Zinsen zu
zahlen, wenn sie beschließt, die jeweilige Zinszahlung ganz oder teilweise
aufzuschieben.

Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Prämie von 30 % über dem
Referenzaktienkurs festgesetzt, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs
der Aktien an der Wiener Börse am heutigen Tag entspricht und später am
heutigen Tag in einer separaten Pressemitteilung bekannt gegeben wird.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen (insgesamt jedoch nicht nur teilweise) (i) am
Ersten Zinsanpassungstag oder an jedem darauffolgenden Zinszahlungstag, (ii)
jederzeit am oder nach dem 27. August 2029, sofern der Preis der der
Wandelschuldverschreibung zugrunde liegenden Aktien über einen bestimmten
Zeitraum mindestens 150 % des jeweils geltenden Wandlungspreises beträgt,
(iii) aufgrund eines Gross-up-Ereignisses, Steuerereignisses oder
Rechnungslegungsereignisses oder (iv) wenn weniger als 25 % des ursprünglich
begebenen Gesamtnennbetrags der Wandelschuldverschreibung ausstehend sind,
zurückzuzahlen.

"Wir freuen uns sehr über den Erfolg dieser Transaktion, die auf eine starke
Investorennachfrage gestoßen ist und das Vertrauen des Marktes in die
strategische Ausrichtung von AT&S widerspiegelt. Diese erstmalige tief
nachrangige Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeit optimiert die
Kapitalstruktur zu attraktiven Kosten und diversifiziert unseren
Finanzierungsmix, um für unsere künftige Wachstumsstrategie zusätzliche
Flexibilität und Resilienz zu schaffen. Darüber hinaus würde die
Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten im Vergleich zu den
ausstehenden Kapitalmarktfinanzierungsinstrumenten von AT&S zu spürbaren
Zinseinsparungen führen.", so Gerrit Steen, CFO von AT&S.

AT&S beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der
Wandelschuldverschreibung für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden,
einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und zur
Stärkung der Kapitalbasis.

Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder um
den 23. Juni 2026 erfolgen. Es wird beantragt werden, die
Wandelschuldverschreibung in den Handel am Vienna MTF der Wiener Börse
einzubeziehen.

Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up-Periode
zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Begebungstag endet, vorbehaltlich
marktüblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global
Coordinators.

J.P. Morgan, Deutsche Bank und Citigroup haben die Emission als Joint Global
Coordinators und Joint Bookrunners begleitet. Erste Group und Raiffeisen
Bank International fungierten als Co-Lead Manager.

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft - Advanced
Technologies & Solutions

AT&S ist ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen IC-Substraten und
Leiterplatten. AT&S entwickelt und produziert innovative
Verbindungstechnologien für digitale Schlüsselindustrien: mobile Endgeräte,
Automotive & Aerospace, Industrial, Medical sowie High-Performance Computing
für KI-Anwendungen. Mit Produktionsstandorten in Österreich (Leoben,
Fehring), China (Shanghai, Chongqing), Malaysia (Kulim) und Indien
(Nanjangud) sowie einem europäischen Kompetenzzentrum für R&D und
IC-Substrat-Produktion in Leoben gestaltet AT&S den digitalen Wandel aktiv
mit - durch zukunftsorientierte Investitionen in Forschung und Entwicklung
und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Das Unternehmen
beschäftigt derzeit etwa 14.000 Mitarbeiter:innen. Weitere Informationen
finden sich auch unter www.ats.net

Medien-Download:

Im AT&S-Medienportal unter https://ats.canto.de/v/press finden Sie laufend
aktualisiertes Bildmaterial zu AT&S.

Medienkontakt:

Gerald Reischl, Vice President Corporate Communications
Telefon: +43 3842 200 4252; Mobil: +43 664 8859 2452; g.reischl@ats.net

Kontakt Investor Relations:

Philipp Gebhardt, Vice President Investor Relations
Telefon: +43 3842 200 2274; Mobil: +43 664 7800 2274; p.gebhardt@ats.net

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Fabriksgasse 13
8700 Leoben / Österreich
www.ats.net

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in
der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Freigabe rechtswidrig
wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung,
Verbreitung oder Freigabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten
Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz
dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten
sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber
hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung
dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Die angebotenen oder zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen
Anleihen und die im Falle einer Wandlung zu liefernden Stammaktien sind
nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von
1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder
bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt
noch indirekt in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten,
verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben,
übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von
den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich
um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Dieses Dokument und das Angebot richten sich, sofern es in Mitgliedstaaten
des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") und
im Vereinigten Königreich ("UK") unterbreitet wird, ausschließlich an
Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den
Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren
Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist (die
"Prospektverordnung"),
bzw. der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 ("POATRs")
sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in einem Mitgliedstaat oder in
UK, die erstmals Anleihen erwirbt oder der ein Angebot von Anleihen
unterbreitet wird, sowie gegebenenfalls Fonds, in deren Namen eine solche
Person die Anleihen erwirbt, die in einem Mitgliedstaat oder in UK ansässig
sind, gelten als zugesichert, anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein
Qualifizierter Anleger sind.

Darüber hinaus wird dieses Dokument in UK ausschließlich an folgende
Personen verteilt und richtet sich ausschließlich an (i) Personen, die über
berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen und unter Artikel
19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order") fallen, (ii)
vermögende Körperschaften (high net worth entities), die unter Artikel 49(2)
der Order fallen, und (iii) Personen, an die dieses Dokument anderweitig
rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (alle diese Personen zusammen
als "relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere stehen ausschließlich
relevanten Personen zur Verfügung, und jede Einladung, jedes Angebot oder
jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb
solcher Wertpapiere wird ausschließlich mit relevanten Personen eingegangen.
Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der
Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf
verlassen.

Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens des
Herstellers gemäß: (a) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden
Fassung ("MiFID II"); (b) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie
(EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) den
nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"),
und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung,
Vertrag oder sonstigen Gründen), die ein "Hersteller" (im Sinne der
MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen) andernfalls diesbezüglich
unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Anleihen zu
dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne
der MiFID II umfasst; und (ii) alle Vertriebskanäle für den Vertrieb der
Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind.
Jede Person, die anschließend die Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt
(ein "Vertriebsunternehmen"), sollte die Zielmarktbestimmung des Herstellers
berücksichtigen; ein der MiFID II unterliegendes Vertriebsunternehmen ist
jedoch für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbestimmung in Bezug auf
die Anleihen verantwortlich (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der
Zielmarktbestimmung des Herstellers) und für die Festlegung geeigneter
Vertriebskanäle.

Die Zielmarktbestimmung lässt die Anforderungen etwaiger vertraglicher oder
gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit einem Angebot der
Wertpapiere unberührt. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stellt
weder (a) eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung im Sinne der MiFID
II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern
dar, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf die Anleihen zu ergreifen.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt, und sollten
Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen
auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke
dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines
(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im
Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der MiFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4
Abs. 1 Nr. 10 der MiFID II gilt. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils geltenden oder
ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") für das Angebot oder den Verkauf
der Anleihen oder deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im
EWR erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder
deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR nach der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf, zum Vertrieb oder zur
sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger in UK bestimmt, und sollten
Kleinanlegern im UK nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an diese
vertrieben und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt
werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger
eine Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1
Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, soweit sie kraft des European
Union (Withdrawal) Act 2018 (das "EUWA") Bestandteil des nationalen Rechts
ist, ist. Folglich besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem
FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen
Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der
Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK.
Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb
der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK
gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated
Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.

---------------------------------------------------------------------------

16.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group

Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=dc14ac0d-6973-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Fabriksgasse 13
8700 Leoben
Österreich
Telefon: +43 (1) 3842200-0
E-Mail: ir@ats.net
Internet: www.ats.net
ISIN: AT0000969985, AT0000A09S02
WKN: 922230
Indizes: ATX
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX; Wiener
Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 2347264

Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------

2347264 16.06.2026 CET/CEST

°

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG

WKN 922230 ISIN AT0000969985