EQS-Adhoc: RWE Aktiengesellschaft: RWE beschließt Durchführung einer Eigenkapitalmaßnahme im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (deutsch)
RWE Aktiengesellschaft: RWE beschließt Durchführung einer Eigenkapitalmaßnahme im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
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EQS-Ad-hoc: RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen /
Kapitalerhöhung
RWE Aktiengesellschaft: RWE beschließt Durchführung einer
Eigenkapitalmaßnahme im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
22.06.2026 / 17:57 CET/CEST
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KANADA, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER IN EINER ANDEREN JURISDIKTION,
IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.
Essen, 22. Juni 2026. Der Vorstand der RWE Aktiengesellschaft ("RWE") hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Eigenkapitalmaßnahme im Umfang
von bis zu 10 % des Grundkapitals beschlossen.
Insgesamt sollen bis zu 74.384.121 Aktien platziert werden. Dazu soll das
Grundkapital von RWE unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals
durch Ausgabe von 36.143.952 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien,
entsprechend 4,9 % des Grundkapitals, gegen Bareinlagen erhöht werden.
Gleichzeitig sollen bis zu 38.240.169 eigene Aktien von RWE, entsprechend
5,1% des Grundkapitals, veräußert werden. Die neuen Aktien und die zu
veräußernden eigenen Aktien sind ab dem 1. Januar 2026
gewinnanteilsberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre soll ausgeschlossen
werden.
Sämtliche Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen
einer Privatplatzierung durch ein beschleunigtes Platzierungsverfahren
(Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar
nach dieser Mitteilung eingeleitet. Die Ankerinvestoren Qatar Investment
Authority (QIA) und Norges Bank Investment Management, eine Einheit der
Norges Bank, haben bereits vorab erklärt, Aktien im Gesamtwert von rund EUR
1 Milliarde Euro erwerben zu wollen. Das entspricht rund 25 % des erwarteten
Gesamtvolumens der Eigenkapitalmaßnahme
Der Platzierungspreis sowie die endgültige Anzahl der anzubietenden Aktien
werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des
beschleunigten Platzierungsverfahrens festgelegt und anschließend bekannt
gegeben. Nach der Privatplatzierung wird RWE, vorbehaltlich bestimmter
marktüblicher Ausnahmen, einer Lock-up Verpflichtung von 90 Tagen
unterliegen, d.h. einer Verpflichtung in diesem Zeitraum unter anderem keine
weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind,
auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen.
Die neuen Aktien sollen am 24. Juni 2026 prospektfrei zum Handel im
regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main und
Düsseldorf sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
zugelassen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden
Notierungen der Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE0007037129; WKN: 703712)
miteinzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien und der zu veräußernden
eigenen Aktien ist für den 26. Juni 2026 vorgesehen.
Der erwartete Nettoerlös aus der Eigenkapitalmaßnahme soll zur Finanzierung
der Aufstockung der Beteiligung an der Amprion GmbH, einem der vier
deutschen Übertragungsnetzbetreiber, verwendet werden. RWE hat Übereinkünfte
mit fünf Anteilseignern der M31 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Energie
KG erzielt, um deren indirekte Anteile an der Amprion GmbH zu erwerben.
Insgesamt wird sich dadurch der mittelbare Anteil von RWE an der Amprion
GmbH auf 55 % erhöhen. Der Gesamtkaufpreis für die Transaktionen beläuft
sich auf rund 3,6 Milliarden Euro. Es wird erwartet, dass alle Transaktionen
im dritten Quartal 2026 vollzogen sein werden. Der Vollzug steht unter dem
Vorbehalt der üblichen Bedingungen, einschließlich der erforderlichen
behördlichen Genehmigungen.
Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel
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Wichtige Hinweise
Die Veröffentlichung, Verbreitung und Übermittlung dieser Bekanntmachung
sowie das Angebot und der Verkauf von Aktien der RWE Aktiengesellschaft
("RWE")
können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich beschränkt sein. Personen, in
deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Diese
Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in
den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Südafrika, Japan oder in
einer Jurisdiktion, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung
rechtswidrig ist, noch bildet diese Bekanntmachung oder irgendetwas darin
Enthaltenes die Grundlage für ein Angebot oder einen Kauf jeglicher Art in
einer Jurisdiktion oder darf im Zusammenhang damit herangezogen werden.
Weder RWE noch die die Platzierung begleitenden Banken (die "Joint
Bookrunner") oder mit diesen verbundene Unternehmen haben Maßnahmen
ergriffen, um ein öffentliches Angebot der Aktien oder den Besitz oder die
Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Jurisdiktion zu ermöglichen, in
der Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind.
Die hierin genannten Aktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S.
Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen
Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen ohne
Registrierung nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt
eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und der
geltenden Wertpapiergesetze der Bundesstaaten vor oder es handelt sich um
eine Transaktion, die diesen Anforderungen nicht unterliegt. Von bestimmten
Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Aktien nicht
in Australien, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden bzw. an
oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,
Gebietsansässigen oder Bürgern von Australien, Südafrika oder Japan
angeboten oder verkauft werden. Das Angebot und der Verkauf der in dieser
Mitteilung genannten Aktien wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act
oder den geltenden Wertpapiergesetzen von Australien, Südafrika oder Japan
registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der Aktien in den Vereinigten
Staaten von Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion geben.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet
sich diese Bekanntmachung sowie jedes später erfolgte Angebot ausschließlich
an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind
("qualifizierte
Anleger"). Personen, die keine qualifizierten Anleger sind, dürfen nicht auf
diese Bekanntmachung oder deren Inhalt zurückgreifen oder sich darauf
verlassen. In dem Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung
ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne von Anhang 1, Absatz 15 der
Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (i) die über
Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen verfügen, die
unter Artikel 19(5) (Anlageexperten) des Financial Services and Markets Act
2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die
"Order") fallen, oder (ii) vermögende Unternehmen und andere Personen, die
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen; oder (iii) an die sie
anderweitig rechtmäßig übermittelt werden darf (alle derartigen Personen in
(i), (ii) und (iii) oben werden zusammen als "Relevante Personen"
bezeichnet). Jegliche Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur
Zeichnung, zum Kauf oder zum sonstigen Erwerb von Aktien wird ausschließlich
mit relevanten Personen eingegangen. Personen, die keine relevanten Personen
sind, dürfen nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres
Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht
ausschließlich (i) qualifizierten Anlegern in Mitgliedstaaten des EWR und
(ii) relevanten Personen im Vereinigten Königreich zur Verfügung und wird
ausschließlich mit diesen Personen eingegangen.
Die Aktien dürfen nur an in Kanada ansässige Käufer verkauft werden, die als
Auftraggeber im Sinne des National Instrument 45-106 Prospectus Exemptions
oder Subsection 73.3(1) des Securities Act (Ontario) akkreditierte
Investoren sind oder als solche gelten und zugelassene Kunden sind, wie in
National Instrument 31-103 Registration Requirements, Exemptions and Ongoing
Registrant Obligations definiert.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien könnte es sein, dass die Joint
Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen einen Teil der Aktien im
Rahmen der Platzierung für eigene Rechnung erwerben und in dieser
Eigenschaft solche Aktien oder andere Wertpapiere von RWE oder im
Zusammenhang mit dem Verkauf oder sonst verbundene Investitionen behalten,
kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Daher sind Bezugnahmen in
dieser Bekanntmachung darauf, dass die Aktien verkauft, angeboten,
gezeichnet, erworben, platziert werden oder in sonstiger mit ihnen gehandelt
wird, so zu verstehen, dass sie auch eine Ausgabe oder ein Angebot an oder
Zeichnung, Erwerb, Platzierung oder Handel durch Joint Bookrunner oder mit
diesen verbundene Unternehmen für eigene Rechnung umfassen. Zudem könnten
Joint Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen mit Investoren
Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Tausch- oder Differenzgeschäften
(swaps or contracts for differences)) eingehen, in deren Zusammenhang Joint
Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien
erwerben, halten oder veräußern könnten. Die Joint Bookrunner beabsichtigen
nicht, den Umfang etwaiger solcher Investitionen oder Transaktionen
offenzulegen, außer es bestehen entsprechende gesetzliche oder
regulatorische Pflichten.
Kein Joint Bookrunner, deren Organmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeiter,
Berater oder Vertreter oder Organmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeiter,
Berater oder Vertreter von mit einem Joint Bookrunner verbundenen
Unternehmen übernimmt irgendeine Form von Verantwortlichkeit oder Haftung
oder gibt ausdrücklich oder implizit Zusicherungen oder Gewährleistungen
hinsichtlich der Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit (oder ob
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die Information schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer
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Zurverfügungstellung, oder für Verluste, die aus welchem Grund auch immer
aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder sonst in
diesem Zusammenhang entstehen.
Jeder Joint Bookrunner handelt für RWE und niemanden sonst im Zusammenhang
mit dem Angebot der Aktien und wird keiner anderen Person gegenüber dafür
verantwortlich sein, den Schutz eines Kunden oder eine Beratung im
Zusammenhang mit dem Angebot der Aktien zu gewährleisten.
Soweit diese Bekanntmachung Prognosen, Erwartungen oder Aussagen,
Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen hinsichtlich der erwarteten
zukünftigen Geschäftsentwicklung von RWE enthält ("zukunftsgerichtete
Aussagen"), basieren diese auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des
Managements von RWE, die nach bestem Wissen getroffen wurden.
Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln verschiedene Annahmen wider, die aus
dem aktuellen Geschäftsplan von RWE oder aus öffentlichen Quellen stammen,
die nicht unabhängig verifiziert oder bewertet wurden und die sich als
korrekt erweisen können oder auch nicht. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen
Faktoren, die dazu führen könnten, dass die Ertragslage, die Rentabilität,
die Leistung oder die Ergebnisse von RWE oder der Erfolg der Branchen, in
denen RWE tätig ist, wesentlich von der Ertragslage, der Rentabilität, der
Leistung oder den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten
Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. In
Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren wird
Personen, die dieses Dokument erhalten, empfohlen, sich nicht auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. RWE übernimmt keine Haftung oder
Garantie für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird diese nicht an
zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.
Informationen für Vertreiber
Gemäß der EU-Produktüberwachungsanforderungen wurde ein
Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber
durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen
Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der
MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder
Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine
eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen.
Ende der Insiderinformation
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