MÜNCHEN (dpa-AFX) - Beim IT-Dienstleister Nagarro
Nagarro ist der Auffassung, dass die Berichte keine im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes wesentlichen Fehler aufweisen und legte Widerspruch ein. Ein Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs scheiterte aber am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Nun sei damit zu rechnen, dass die Bafin die Fehlerfeststellungen auch während des noch laufenden Widerspruchsverfahrens unverzüglich veröffentlichen werde, hieß es vom Unternehmen.
Etwaige bestandskräftige Fehlerfeststellungen hätten nach Information der Gesellschaft keine Auswirkungen auf spätere Konzernabschlüsse oder zusammengefasste Lageberichte, hieß es. Zudem habe die Gesellschaft nach externen Vorwürfen aus der Vergangenheit bezüglich Betrugs bereits eine unabhängige Untersuchung von Vorwürfe beauftragt. Keine der in früheren Medienberichterstattungen oder Kommentaren von Leerverkäufern vorgebrachten Behauptungen habe sich als begründet erwiesen, es seien auch keine Hinweise auf Betrug oder ein Fehlverhalten gefunden worden, so Nagarro./men/he