Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: All for One Group SE; Bieter: VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE
^
EQS-WpÜG: VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE /
Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: All for One Group SE; Bieter: VINCI
Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE
16.07.2026 / 08:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER IN TEILEN)
IN EINEM STAAT, IN DEM EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERTEILUNG EINEN VERSTOSS GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESES STAATES
DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE
Colmarer Straße 11
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 310205.
Zielgesellschaft:
ALL FOR ONE GROUP SE
Rita-Maiburg-Strasse 40
70794 Filderstadt
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 774576.
ISIN: DE0005110001 (WKN: 5110001)
Die VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE (die
"Bieterin"),
eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der VINCI S.A., hat heute
entschieden, sämtlichen Aktionären der ALL FOR ONE GROUP SE (die
"Gesellschaft"
oder "ALL FOR ONE") im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Namen lautende, nennwertlose
Stückaktien der Gesellschaft (die "ALL FOR ONE-Aktien") gegen Zahlung einer
Geldleistung in Höhe von EUR 67,50 je ALL FOR ONE-Aktie in bar zu erwerben
(das "Übernahmeangebot").
Die Bieterin und die Gesellschaft haben heute ein Business Combination
Agreement in Bezug auf das Übernahmeangebot und ihre beabsichtigte
Zusammenarbeit nach Vollzug des Übernahmeangebots unterzeichnet.
Darüber hinaus hat die Bieterin Vereinbarungen mit den größten Aktionären
von ALL FOR ONE abgeschlossen, die diese Aktionäre verpflichten,
vorbehaltlich der Bestimmungen der jeweiligen Vereinbarungen, das
Übernahmeangebot für alle von ihnen gehaltenen ALL FOR ONE-Aktien
anzunehmen, d.h. 54,7% der gesamten ALL FOR ONE-Aktien.
Das Übernahmeangebot unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich
u.a. Fusionskontrollfreigaben, und ist an eine Mindestannahmequote von 75 %
geknüpft.
Die Bieterin hat sich verpflichtet, vor dem 1. Januar 2029 keinen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit ALL FOR ONE abzuschließen.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dies zum jeweiligen
Zeitpunkt wirtschaftlich sinnvoll ist, beabsichtigt die Bieterin auf der
Grundlage des Angebotspreises, der bereits unter Berücksichtigung einer
strategischen Prämie berechnet wurde, ein mögliches Delisting von ALL FOR
ONE und/oder ein Squeeze-out der Minderheitsaktionäre einzuleiten. Dies
könnte zu einer weiteren Verringerung der Handelsliquidität führen.
Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen
englischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen und Bedingungen des
Übernahmeangebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen
enthalten wird, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Internet unter
der Adresse www.afo-offer.com veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von ALL FOR ONE-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des
Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende
Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den
endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten
Eckpunkten soweit rechtlich zulässig abzuweichen. Anlegern und Inhabern von
ALL FOR ONE-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle
sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen,
sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit
den ausführlichen Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot
wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter der Adresse
www.afo-offer.com veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird
nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer
Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend
sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten
von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht,
veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von ALL FOR ONE-Aktien
können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese
Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat
veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das
Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten
sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere ALL FOR
ONE-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der Börse
oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen
zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen
und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 entsprechen.
Informationen über solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit
dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen
über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht
werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als
öffentlich bekannt gegeben. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene
Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die
zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt
den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für
börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen
Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen
Rechtsordnungen unterscheiden.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese
keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten,
Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die
Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen
vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit
ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die
künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb
des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in
der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder
in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und
Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der
Angebotsunterlage ändern.
Frankfurt am Main, 16. Juli 2026
VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE
Ende der WpÜG-Meldung
Ende der WpÜG-Mitteilung
---------------------------------------------------------------------------
16.07.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=bc5f612e-80cd-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,
Tradegate BSX
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
2366588 16.07.2026 CET/CEST
°