EQS-Adhoc: HWA AG fasst Beschlüsse über Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung (deutsch)
HWA AG fasst Beschlüsse über Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
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EQS-Ad-hoc: HWA AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
HWA AG fasst Beschlüsse über Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem
Kapital und Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
24.07.2026 / 13:50 CET/CEST
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HWA AG fasst Beschlüsse über Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem
Kapital und Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
Affalterbach, den 24.07.2026 - Der Vorstand der HWA AG ("HWA" oder die
"Gesellschaft")
(ISIN: DE000A0LR4P1; WKN: A0LR4P) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
der Gesellschaft zum Zwecke der Finanzierung des laufenden
Transformationsprozesses eine Bezugsrechtskapitalerhöhung im Volumen von bis
zu EUR 4.447.801,05 beschlossen (die "Kapitalerhöhung").
Im Rahmen der Kapitalerhöhung sollen bis zu 4.236.001 neue
Inhaber-Stückaktien der Gesellschaft gegen Bareinlage zu einem Bezugspreis
von EUR 1,05 mit Dividendenbezugsrecht ab dem 01.01.2026 aus dem genehmigten
Kapital der Gesellschaft ausgegeben werden ("Neue Aktien").
Die Neuen Aktien werden in einem Bezugsverhältnis von 14 zu 5 wie im
Folgenden beschrieben angeboten, d.h. 14 bestehende Aktien berechtigen zum
Bezug von 5 Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung. Die Bezugsfrist beginnt
voraussichtlich am 28.07.2026 und läuft bis zum 24.08.2026 (jeweils
einschließlich). Ein von der Gesellschaft oder der Bezugsstelle
organisierter Handel mit Bezugsrechten findet nicht statt. Das Bezugsangebot
wird voraussichtlich am 27.07.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seine
Durchführung soll prospektfrei auf Grundlage eines
Wertpapier-Informationsblattes erfolgen, dessen Billigung und
Veröffentlichung für den 27.07.2026 geplant ist. Der Nachweisstichtag
(Record Date) für die Zuteilung von Bezugsrechten wird voraussichtlich der
27.07.2026 sein. Der Beschluss über die Kapitalerhöhung sieht die
Durchführung in zwei Tranchen, hinsichtlich der Direktbezugsaktien (wie im
Folgenden definiert) und der übrigen Neuen Aktien, vor.
Der Aktionärin Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH, Österreich, ("DMB")
wird im Rahmen der Kapitalerhöhung das Bezugsrecht in der Weise gewährt,
dass sie aufgrund ihrer eigenen Bezugsrechte und aufgrund an sie
übertragener Bezugsrechte direkt bei der Gesellschaft zur Zeichnung und
Übernahme von bis zu 3.420.228 Neuen Aktien gegen Zahlung des darauf
entfallenden Bezugspreises zugelassen wird (die "Direktbezugsaktien").
Die Neuen Aktien werden den Aktionären (mit Ausnahme der DMB) in Form eines
mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zum Bezugspreis zum Bezug
angeboten. Hierzu hat sich die Quirin Privatbank AG als Bezugsstelle
verpflichtet, die Neuen Aktien (mit Ausnahme der Direktbezugsaktien) im
eigenen Namen mit der Verpflichtung zu zeichnen, sie den Aktionären (mit
Ausnahme der DMB) im Rahmen eines mittelbaren Bezugsrechts entsprechend dem
für die Kapitalerhöhung festgesetzten Bezugsverhältnis zum mittelbaren Bezug
anzubieten.
Die DMB hat mit der Gesellschaft eine Direktbezugs- und
Backstop-Vereinbarung ("Backstop-Vereinbarung") geschlossen, wonach sich die
DMB verpflichtet hat, sämtliche Direktbezugsaktien gegen Zahlung des darauf
entfallenden Bezugspreises zu erwerben. Darüber hinaus hat sich die DMB in
dieser Vereinbarung dazu verpflichtet, sämtliche weiteren Neuen Aktien, die
nicht von Aktionären bezogen worden sind, zum Bezugspreis von der
Gesellschaft zu erwerben. Vor diesem Hintergrund geht die Gesellschaft davon
aus, dass die Kapitalerhöhung vollständig durchgeführt und ihr der geplante
Bruttoemissionserlös in voller Höhe zufließen wird.
Ferner hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, für den 31.08.2026 eine außerordentliche Hauptversammlung
einzuberufen, auf der über die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie
eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und ähnlichen
Instrumenten und ein darauf bezogenes bedingtes Kapital beschlossen werden
sollen. Mit diesen Ermächtigungen soll die Gesellschaft unter anderem in die
Lage versetzt werden, die am 25.06.2026 angekündigten Kapitalmaßnahmen
umzusetzen, in deren Rahmen die DMB beabsichtigt, der Gesellschaft insgesamt
bis zu EUR 11 Mio. zur Verfügung zu stellen. Die Einberufung der
außerordentlichen Hauptversammlung wird kurzfristig im Bundesanzeiger
veröffentlicht werden.
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ist sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die
Aktien der HWA AG wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von
1933 in seiner aktuellen Fassung registriert. Die Aktien dürften in den
Vereinigten Staaten nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von den
Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten
werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien oder anderen Wertpapieren der
HWA AG in den Vereinigten Staaten findet nicht statt und ist auch nicht
vorgesehen.
Ansprechpartner:
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HWA AG
Marc Schimmelpfennig
Benzstraße 8
71563 Affalterbach
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ir@hwaag.com
www.hwaag.com
Unternehmensprofil HWA AG:
Die HWA AG ist ein eigenständiger 360 -Engineering-Experte in den Bereichen
Automobilrennsport und Hochleistungsfahrzeuge. Das 1998 von Hans Werner
Aufrecht gegründete Unternehmen hat seinen Sitz in Affalterbach
(Deutschland) und beschäftigt rund 250 hochqualifizierte Mitarbeiter. Alle
Produkt- und Dienstleistungsangebote der HWA AG stehen unter dem Motto
ENGINEERING SPEED: Anspruch des Unternehmens ist es, die jeweils besten und
hochwertigsten Lösungen zu entwickeln, um seine Partner und Kunden noch
schneller an ihre Ziele zu bringen. Das Leistungsportfolio reicht von der
Konstruktion sämtlicher Fahrzeugkomponenten bis hin zur Fertigung von
Gesamtfahrzeugen in Verbindung mit den entsprechenden Logistik-, Aftersales-
und Support-Dienstleistungen.
Ende der Insiderinformation
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