dpa-AFX Compact

ROUNDUP/Kampf mit dem Lichtstrahl: Laserwaffe zerstört Drohnen

08.09.2026
um 07:05 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - "Laser on" und "Attack": Mit einer mobilen Laserwaffe will das deutsche Unternehmen Ground A die Bekämpfung von Drohnen deutlich leistungsfähiger machen. Eine Serienproduktion des Abwehrsystems GA 1000 werde vom kommen Jahr an geplant, sagt Firmengründer und Geschäftsführer Tobias Brune, der sein System in Berlin demonstriert.

Auf einem Testgelände in der Hauptstadt tragen Techniker wie Beobachter Laserschutzbrillen. Im Brennpunkt des Lasers entflammen die Drohnen, blitzen dabei kurz auf und stürzen mit einem Rauchschweif zu Boden.

Illegale Flüge über Energieanlagen, Fabriken und Militärgeländen haben die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren hilflos erscheinen lassen. Denn der Einsatz von Schusswaffen oder auch Abfangdrohnen über dicht besiedeltem Gebiet kommt in der Regel wegen Sicherheitsbedenken nicht infrage. Anders könnte es bei einem künstlich erzeugten, energiereichen Lichtstrahl sein, der im Himmel einen Brennpunkt bildet.

Insbesondere bei Kleinst- und FPV-Drohnen - die ein Pilot mit einer Videobrille in Echtzeit steuert - ist dabei die optische Detektion und Erfassung technisch anspruchsvoll. Denn das Ziel bewegt sich. "Das Kernstück unserer Lösung liegt in der automatischen Zielnachverfolgung", sagte Brune.

Die Entscheidung über den Abschuss verbleibt bei Menschen

Die Laserwaffe verfügt dazu über vier optische Sensoren. Brune sagt, damit könne man ein Bienenschwarm auf eine Entfernung von zwei Kilometern optisch erfassen - und noch einzelne Bienen erkennen. Die Anlage selbst passt auf eine Europalette und kann von vier Menschen getragen werden.

"In der Praxis benötigen wir pro Drohne etwa eine Sekunde Lasereinwirkzeit", sagt Brune. Etwa drei Sekunden dauert es technisch, eine Drohne zu identifizieren, das System auf die Drohne einzuloggen und den Abschuss zu starten. Die Entscheidung über den Einsatz verbleibt beim Menschen, worauf in möglichen deutschen Einsatzregeln viel Wert gelegt wird.

Die Wirksamkeit des Lasers bemisst sich in Energie pro Fläche. Dabei fokussiert das System auf die Fläche einer Euromünze. "Deshalb genügt uns eine Laserleistung im einstelligen Kilowattbereich", sagt Brune. Die Batterie ermögliche insgesamt eine Stunde Laserbetriebszeit.

Im Blick: Militär und Betreiber kritischer Infrastruktur

Einen Bedarf nimmt das Unternehmen über das Militär hinaus bei sämtlichen Betreibern kritischer Infrastrukturen an, etwa Energieversorger, Telekombetreiber, Transportunternehmen oder Gesundheitseinrichtungen. Wenn man die Einsatzmöglichkeiten weiter fasse, komme auch ein Einsatz zum Schutz von Gefängnissen und der Grenzschutz hinzu. Ein System wird eine niedrige einstellige Millionensumme in Euro kosten.

"Derzeit darf ein Laser im deutschen Luftraum - beispielsweise über dem Flughafen Frankfurt - nicht ohne Weiteres eingesetzt werden. Systeme zur Drohnenerkennung und -nachverfolgung können wir jedoch bereits anbieten", sagt Brune. "Sollten im Inland entsprechende gesetzliche Anpassungen erfolgen, wie dies in Frankreich bereits geschehen ist, können wir unsere Laser nachrüsten, sodass Drohnen anschließend auch tatsächlich abgewehrt werden können."

Beratungen über Gesetzesänderungen laufen

Nach einer Reihe von Sabotageakten gegen Unternehmen und wichtige Einrichtungen wird innerhalb der Bundesregierung und in Abstimmung mit den Ländern über neue Befugnisse für die Drohnenabwehr sowie weitere Schutzmaßnahmen beraten.

Auf die Frage, ob angesichts der jüngsten Angriffe auf Rüstungsunternehmen und Betreiber kritischer Infrastruktur gesetzliche Änderungen geplant seien, antwortete eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums in der vergangenen Woche, für einen wirksamen Schutz schutzbedürftiger Einrichtungen und Unternehmen vor der von Drohnen ausgehenden Gefahr seien unter Beachtung des staatlichen Gewaltmonopols komplexe rechtliche Fragen zu klären.

Diese beträfen sowohl Zuständigkeiten des Bundes als auch der Länder, teilte die Sprecherin der dpa mit. Aktuell erfolge hierzu eine Befassung zwischen den Ressorts der Bundesregierung sowie zwischen Bund und Ländern./cn/DP/zb