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OTS: Thüga AG / Thüga warnt vor WACC-Entscheidung: "Bundesnetzagentur ...

17.09.2026
um 10:03 Uhr

Thüga warnt vor WACC-Entscheidung: "Bundesnetzagentur gefährdet
Investitionsfähigkeit der Gasnetzbetreiber" (FOTO)
München (ots) - Geplante Kapitalverzinsung von 3,76 Prozent liegt unter den
tatsächlichen Finanzierungskosten - Versorgungssicherheit und Umbau der
Energieversorgung unter Druck.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt mit ihrer geplanten Kapitalverzinsung für
Gasverteilnetze ein fatales Signal für die Energieinfrastruktur in Deutschland.
Laut vorgelegtem Entwurf soll der sogenannte WACC für die fünfte
Regulierungsperiode von 2028 bis 2032 bei 3,76 Prozent liegen. Aus Sicht der
Thüga und ihrer Partnerunternehmen ist dieser Wert nicht geeignet, die
tatsächlichen Finanzierungskosten und Risiken der Netzbetreiber abzubilden.

"Die Bundesnetzagentur macht eine Rechnung auf, die mit der Realität der
Kapitalmärkte nichts zu tun hat. Wer Investitionen in die Energieinfrastruktur
erwartet, muss Rahmenbedingungen schaffen, die Investitionen ermöglichen. Der
vorliegende Entwurf leistet genau das nicht. Man sollte sich nicht wundern, wenn
Investitionen ausbleiben", sagt Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorsitzender des
Vorstands der Thüga AG.

3,76 Prozent treffen auf mehr als 4 Prozent Finanzierungskosten

Problematisch ist die Berechnung der Fremdfinanzierungskosten: Für den
Fremdkapitalanteil der bestehenden Gasnetze unterstellt die BNetzA einen
Zinssatz von 2,43 Prozent. Tatsächlich liegen die Finanzierungskosten für neue
Bankdarlehen derzeit deutlich darüber. Die BNetzA betrachtet bei ihrer
Berechnung die Zinsentwicklung der vergangenen sieben Jahre und schreibt das
Ergebnis für die Zukunft fest. Damit werden sowohl steigende wie sinkende
Finanzierungskosten nur mit erheblicher Verzögerung berücksichtigt. Die
Finanzierung von Netzinvestitionen funktioniert mit vergleichsweise kurzen
Zinsbindungen. Das heißt: Gerade die in der Niedrigzinsphase aufgenommenen
Kredite stehen jetzt zur Refinanzierung an.

"Die BNetzA rechnet mit einem Zinssatz aus der Vergangenheit und schreibt ihn
für die Zukunft fest. Hier liegt das Kernproblem. Gerade in einem Umfeld
steigender Zinsen lassen sich Netze nicht mit Finanzierungskonditionen der
Vergangenheit bauen. Das ist wirtschaftlich nicht tragfähig", so Alsheimer. Die
Folge: Die Erlöse der Netzbetreiber reichen zunehmend nicht aus, um ihre
tatsächlichen Finanzierungskosten angemessen abzubilden. Bereits getätigte
Investitionen werden damit wirtschaftlich entwertet.

Ein weiteres Problem liegt aus Sicht der Thüga in einer falschen
Risikoeinschätzung: Die BNetzA senkt den Eigenkapitalzinssatz insbesondere mit
Verweis auf ein vermeintlich geringeres Risiko von Gasnetzen. Das entspricht
nicht der Realität. Politische Ziele, gesetzlicher Rahmen und ökonomische
Voraussetzungen weisen in eine andere Richtung: Gasnetze müssen weiterhin sicher
betrieben und zugleich für neue Energieträger wie Biomethan und Wasserstoff
weiterentwickelt werden. Das erfordert Investitionen - und eine Regulierung, die
diese auch wirtschaftlich ermöglicht.

Investitionen werden im Interesse von Kommunen und Kunden getätigt

Viele dieser Investitionen werden im Interesse von Kommunen und Kunden getätigt,
um Versorgungssicherheit und eine leistungsfähige Infrastruktur zu
gewährleisten. "Wenn Investitionen nicht mehr auskömmlich verzinst werden,
leidet das Vertrauen in die Verlässlichkeit des deutschen Regulierungsrahmens.
Kapital wird dann dorthin fließen, wo die Rahmenbedingungen verlässlicher sind.
Das kann nicht im Interesse der Kommunen und ihrer Kunden sein", sagt Alsheimer.

Viele Verteilnetzbetreiber befinden sich in kommunalem Eigentum. Eine
unzureichende Verzinsung des eingesetzten Kapitals trifft deshalb nicht nur die
Unternehmen selbst, sondern entwertet kommunales Vermögen. Gleichzeitig sinkt
die Innenfinanzierungskraft der Netzbetreiber.

Weniger Erdgas heißt nicht: keine Gasnetze mehr

Thüga warnt davor, den absehbaren Rückgang des Erdgasverbrauchs mit einem Ende
der Gasinfrastruktur gleichzusetzen. Die Netze müssen bis zu ihrer Stilllegung
sicher betrieben und instandgehalten werden. Gleichzeitig müssen Investitionen
in ihre Transformation möglich bleiben - etwa für die Nutzung von Biomethan und
Wasserstoff.

"Gasverteilnetze sichern neben der heutigen Versorgung Innovationen der Zukunft:
Zugang zum Wasserstoffkernnetz für regionale Abnehmer, Biogas, dezentrale
Elektrolyseure und Speicher sowie Versorgung von Wärmenetzen. Daher gefährdet
der Verzinsungsentwurf der Bundesnetzagentur wesentliche
Dekarbonisierungsprojekte und entscheidende Elemente der Energiewende", sagt
Marcus Böske, Geschäftsführer der Energie Südbayern GmbH in München.

Gerade angesichts der aktuellen Bedrohungslage ist eine resiliente
Energieinfrastruktur ein zentraler Faktor für die Sicherheit und
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Was bei Gas beginnt, könnte bei Strom zum Problem werden

Thüga sieht zudem die Gefahr, dass die Methodik der BNetzA bei der nächsten
Festlegung auch auf die Stromverteilnetze übertragen wird. Dort sind in den
kommenden Jahren Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe erforderlich -
unter anderem für erneuerbare Energien, Speicher, Wärmepumpen, Elektromobilität
und neue industrielle Verbraucher, die über einen Ausbau der Stromnetze ins
Gesamtsystem integriert werden.

"In allen Branchen ist sichtbar, dass erwartete Investitionen ausbleiben, wenn
die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür nicht stimmen. Das gilt auch für
die Energieinfrastruktur. Die Transformation der Energieversorgung findet nicht
in Gesetzen oder behördlichen Vorstellungen statt, sondern in den Netzen vor
Ort", erklärt Arnt Meyer, Geschäftsführer der RhönEnergie Fulda GmbH.

Thüga fordert Kurskorrektur

Thüga fordert die BNetzA auf, Methodik und Höhe der Kapitalverzinsung zu
überprüfen und die tatsächlichen Finanzierungskosten sowie das Risiko der
Netzbetreiber angemessen zu berücksichtigen.

"Deutschland braucht mehr und nicht weniger Investitionen in seine
Energieinfrastruktur. Wir brauchen eine Regulierung, die dieses Ziel ermöglicht
und nicht wirtschaftlich unattraktiv macht. Regulierung darf kein
Investitionshemmnis werden", so Alsheimer.

Pressekontakt:

Dr. Detlef Hug
mailto:detlef.hug@thuega.de
Tel. +49 (0) 89-38197-1222

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ISIN: DE0007481004