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Karlsruhe prüft im November Fraktionsausschluss von AfD-Mann

25.09.2026
um 15:41 Uhr

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht will sich in diesem Herbst mit dem Ausschluss eines früheren AfD-Abgeordneten aus der Bundestagsfraktion der AfD beschäftigen. Am 4. November verhandelt das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mündlich über eine Organklage von Jan Wenzel Schmidt, den die AfD im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft ausgeschlossen hatte. Schmidt sieht dadurch seine Rechte als Abgeordneter verletzt. Ein Urteil fällt in der Regel erst einige Monate nach der Verhandlung.

"Der Ausschluss aus einer Fraktion hat erhebliche Auswirkungen auf die parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten eines Abgeordneten", sagte Schmidt der Deutschen Presse-Agentur. Für ihn stünden zwei Dinge nicht im Widerspruch: "Ich kann die politischen Überzeugungen meiner Partei und meiner Fraktion weiterhin teilen und zugleich der Auffassung sein, dass die Entscheidung über meinen Ausschluss rechtlich überprüft werden muss." Sein Ziel sei "keine politische Auseinandersetzung mit der AfD als solcher".

Vetternwirtschaft-Vorwurf in der AfD

Schmidt hatte die Debatte über Vetternwirtschaft in der AfD ins Rollen gebracht. Hintergrund sind interne Streitigkeiten in der Sachsen-Anhalt-AfD. Schmidt, der von 2022 bis Februar 2025 Generalsekretär des AfD-Landesverbandes war, und andere Führungskräfte hatten sich überworfen. Es wurden Vorwürfe laut, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Ihm wurde zudem angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben.

Schmidt wiederum richtete Vorwürfe der Vetternwirtschaft an Parteikollegen und kündigte an, Belege dafür vorzulegen. In einem Interview des Portals "Nius" sprach er später von einer "Beutegemeinschaft". Es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst. Die AfD Sachsen-Anhalt hatte ein Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt auf den Weg gebracht, dem sich die AfD-Bundesspitze anschloss./jml/DP/zb