ROUNDUP: Galeria-Insolvenzantrag vom Gericht zugelassen
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Amtsgericht Düsseldorf hat das vorläufige Insolvenzverfahren für die Warenhauskette Galeria angeordnet. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts auf dem Portal Insolvenzbekanntmachungen.de hervor.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde der Rechtsanwalt Frank Kebekus. Laut Gerichtsbeschluss (Az.: 502 IN 258/26) ist er nun ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen von Galeria einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Kebekus begleitete als Sachwalter bereits die Insolvenzverfahren für den Konzern in den Jahren 2020 und 2022.
Die Galeria S.à r.l. & Co. KG hatte am Freitag beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Für das Unternehmen ist es der inzwischen vierte Insolvenzantrag innerhalb von sechs Jahren. Ob und welche Standorte schließen müssen, ist offen. Der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen soll vorerst weiterlaufen.
Der Sanierungsexperte Manfred Hunkemöller sieht die Bestellung von Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter kritisch. "Kebekus ist ein exzellenter Sanierer. Er hat Galeria aber bereits zweimal begleitet. Für einen echten Neuanfang hätte ich einen Verwalter empfohlen, der nicht vorbefasst ist." Hunkemöller ist Honorarprofessor mit den Fachgebieten Sanierungs- und Insolvenzmanagement an der International School of Management in Dortmund.
Erhalten die Beschäftigten Insolvenzgeld?
Die rund 12.000 Beschäftigten von Galeria müssen um ihre Arbeitsplätze bangen. Ob sie Insolvenzgeld erhalten, ist unklar. Das Amtsgericht Essen hat die Planüberwachung für Galeria nach dem letzten Insolvenzverfahren bislang nicht aufgehoben.
Im Juni hatte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit gesagt: "Befindet sich ein Unternehmen weiterhin in der Planüberwachung, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass nicht erneut Insolvenzgeld gezahlt werden kann." Die Zahlungsunfähigkeit des ursprünglichen Insolvenzfalles dürfe nicht mehr fortbestehen. Bei jeder Prüfung müsse jedoch die konkrete Situation individuell betrachtet werden.
Das Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und finanziert sich über die Insolvenzgeldumlage, die von den Arbeitgebern getragen wird.
Neue Eigentümer seit 2024
Vor gut zweieinhalb Jahren hatte das Unternehmen, damals noch unter dem Namen Galeria Karstadt Kaufhof, den bislang letzten Insolvenzantrag gestellt. Vorausgegangen war die Schieflage des damaligen Mutterkonzerns Signa. Im Zuge der Insolvenz mussten damals neun der 92 Warenhäuser schließen. Seit Sommer 2024 gehört Galeria der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsfirma des Unternehmers Bernd Beetz. Die Namen Kaufhof und Karstadt verschwanden aus dem Firmennamen./cr/DP/stk