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Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ALL FOR ONE GROUP SE; Bieter: VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE

15.10.2026
um 08:00 Uhr

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EQS-WpÜG: VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE /
Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ALL FOR ONE GROUP SE; Bieter: VINCI
Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE

15.10.2026 / 08:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER IN TEILEN)
IN EINEM STAAT, IN DEM EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERTEILUNG EINEN VERSTOSS GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESES STAATES
DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs.
2 Satz 2 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)

Bieterin:

VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE
Colmarer Straße 11
60528 Frankfurt am Main

Deutschland

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 310205.

Zielgesellschaft:

ALL FOR ONE GROUP SE
Rita-Maiburg-Straße 40
70794 Filderstadt
Deutschland

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 774576.

ISIN: DE0005110001 (WKN: 511000)

Die VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE (die
"Bieterin"),
eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der VINCI S.A., hat heute
entschieden, den Aktionären der ALL FOR ONE GROUP SE (die "Gesellschaft"
oder "ALL FOR ONE") im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots
anzubieten, sämtliche, nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen, auf
den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft (die "ALL FOR
ONE-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 67,50 je ALL
FOR ONE-Aktie in bar zu erwerben (das "Delisting-Angebot"). Das
Delisting-Angebot wird unter keinen Bedingungen stehen.

Die Bieterin und die Gesellschaft haben heute ein Delisting Agreement in
Bezug auf das Delisting-Angebot unterzeichnet, wonach sich die Gesellschaft
verpflichtet hat, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und unter
Beachtung der Treue- und Sorgfaltspflichten des Vorstands und des
Aufsichtsrats, den Widerruf der Zulassung der ALL FOR ONE-Aktien zum Handel
an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum
Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime
Standard) spätestens zehn Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist des
Delisting-Angebots mit Wirksamwerden des Widerrufs (frühestens) zum Ablauf
der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots zu beantragen sowie nach
Einreichung des Delisting-Antrags alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen,
um die Einbeziehung der ALL FOR ONE-Aktien zum Handel im Freiverkehr anderer
Wertpapierbörsen oder eines sonstigen multilateralen Handelssystems oder
organisierten Handelssystems zu beenden, sofern die jeweilige Einbeziehung
von der Gesellschaft selbst veranlasst wurde.

Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen
englischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen und Bedingungen des
Delisting-Angebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen
enthalten wird, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Internet unter
der Adresse www.afo-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von ALL FOR ONE-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des
Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende
Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den
endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots von den hier dargestellten
Eckpunkten soweit rechtlich zulässig abzuweichen. Anlegern und Inhabern von
ALL FOR ONE-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle
sonstigen mit dem Delisting-Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen,
sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in
deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit
den ausführlichen Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Angebot
wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter der Adresse
www.afo-offer.com veröffentlicht.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), des Börsengesetzes (BörsG) und bestimmter
wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika
durchgeführt. Das Delisting-Angebot wird nicht in Übereinstimmung mit den
rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)
durchgeführt werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)
keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das
Delisting-Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und
Inhaber von ALL FOR ONE-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie
durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit
anwendbar) geschützt sind. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise
in einem anderen Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in
dem das Delisting-Angebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten
sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere ALL FOR
ONE-Aktien außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirekt an der
Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder
Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen
Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934
entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland
veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich
ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in
Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den
Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit dieser
Mitteilung bekanntgegebene Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer
deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse
zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und
-vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik
Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten
wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und
anderen Rechtsordnungen unterscheiden.

Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese
keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten,
Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die
Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen
vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit
ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die
künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb
des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in
der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder
in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und
Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der
Angebotsunterlage ändern.

Frankfurt am Main, 15. Oktober 2026

VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE

Ende der WpÜG-Meldung

Ende der WpÜG-Mitteilung

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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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https://eqs-news.com/?origin_id=977d5e4e-c7eb-11f1-9d22-0a083a71a9ab&lang=de

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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,
Tradegate BSX
LEI Code: 391200AQVPRJRKQ3R287

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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2416030 15.10.2026 CET/CEST

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All for One Group SE

WKN 511000 ISIN DE0005110001