Nord-Stream-Prozess: Gericht entscheidet über Einstellung
HAMBURG (dpa-AFX) - Im Prozess um den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee wird das Hanseatische Oberlandesgericht voraussichtlich in der kommenden Woche über eine von der Verteidigung geforderte Einstellung des Verfahrens entscheiden.
Zunächst werde der Generalbundesanwaltschaft Gelegenheit gegeben, ergänzend Stellung zum Antrag der Verteidigung zu nehmen, teilte eine Sprecherin des Hamburger Gerichts mit. "Gegebenenfalls wird sodann - nach einer Unterbrechung zur Beratung des Senats - eine Entscheidung über den Einstellungsantrag verkündet werden."
Sachverständiger des BKA soll gehört werden
Der Prozess um den wohl spektakulärsten Sabotageakt der deutschen Nachkriegsgeschichte soll am kommenden Dienstag (27. Oktober) fortgesetzt werden.
Sollte der Einstellungsantrag abgelehnt werden, soll dem Gericht zufolge ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes (BKA) zum Schaden an den Pipelines und zur Explosionsursache gehört werden.
Verteidigung forderte Einstellung nach Urteil
Die Verteidigung des Angeklagten Serhij Kusnjezow hatte zu Prozessbeginn am Mittwoch vor einer Woche die Einstellung des Verfahrens durch Urteil beantragt. Laut Anklage soll der 50 Jahre alte frühere Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee der Drahtzieher hinter der Sprengung der Gaspipelines Ende September 2022 gewesen sein. Er wird unter anderem eines Kriegsverbrechens beschuldigt.
Die Verteidigung hatte den Vorwurf des Kriegsverbrechens bestritten und bezweifelt, dass ihr Mandant ein faires Verfahren erhalten könne. Als ehemaliger Offizier sei er zur Geheimhaltung verpflichtet und könne sich daher nicht selbst zu den Tatvorwürfen äußern - nicht einmal seinen Verteidigern gegenüber.
Außerdem sei der Vorwurf, dass der 50-Jährige eine führende Rolle bei dem Anschlag gespielt habe, nicht belegt.
Vorwurf des Kriegsverbrechens wird bestritten
Zudem wurde bezweifelt, dass es sich bei den von Russland nach Mecklenburg-Vorpommern führenden Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 um zivile Ziele zur Versorgung der deutschen Bevölkerung gehandelt habe, da durch die Leitungen zum Angriffszeitpunkt kein Gas mehr floss beziehungsweise noch nie geflossen sei.
Vielmehr habe Russlands Präsident Wladimir Putin die Leitungen als Druckmittel gegen die Europäische Union benutzt, um eine Aufhebung der wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine gegen sein Land verhängten Sanktionen zu erreichen. Mit den Einnahmen aus den Gasgeschäften habe er den Krieg finanzieren wollen./fi/DP/jha