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APA ots news: UNIQA: Winterreifen rechtzeitig montieren - das Unfallrisiko...

27.10.2026
um 11:32 Uhr

APA ots news: UNIQA: Winterreifen rechtzeitig montieren - das Unfallrisiko steigt schon vor dem ersten Schnee

Wien (APA-ots) - - Winterreifen erhöhen die Sicherheit bereits bei Nässe,
Nebel und
Kälte

- Rund 8.000 Pkw-Verkehrsunfälle in den Wintermonaten in Österreich

- Wer mit dem Reifenwechsel wartet, riskiert höhere Unfallgefahr und
Strafen

Mit 1. November beginnt in Österreich die Winterreifenpflicht. Ab
dann müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee,
Schneematsch oder Eis Winterreifen verwendet werden. Tatsächlich
werden bei UNIQA die meisten Unfälle aufgrund ungeeigneter Bereifung
bereits zwischen November und Anfang Dezember registriert. Denn viele
Autofahrer:innen schieben den Reifenwechsel bis zum ersten Frost oder
Schneefall hinaus und unterschätzen dabei die Risiken der
Übergangszeit.

Gerade in diesen Wochen können Winterreifen einen wichtigen
Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. "Viele Menschen verbinden
Winterreifen automatisch mit Schnee und Eis. Tatsächlich beginnt die
gefährliche Zeit auf den Straßen oft deutlich früher. Nebel, Nässe,
rutschiges Laub und sinkende Temperaturen können die Fahrsicherheit
bereits im Herbst stark beeinträchtigen" , erklärt Peter Humer ,
Vorstand Kunde & Markt Österreich der UNIQA Insurance Group AG, und
betont: "Wer mit dem Reifenwechsel wartet, bis der erste Schnee
fällt, ist oft zu spät dran. Entscheidend für die Sicherheit ist
nicht der Blick auf den Kalender oder die Wetter-App, sondern die
tatsächlichen Fahrbedingungen. Deshalb empfehlen wir, Winterreifen
rechtzeitig zu montieren und ihren Zustand regelmäßig zu überprüfen.
Denn wer rechtzeitig auf Winterreifen wechselt, erhöht die Sicherheit
für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer" .

Zwtl.: 8.000 Verkehrsunfälle mit Pkws in den Wintermonaten

Zahlen der Statistik Austria zeigen , dass sich in den
Wintermonaten November bis März im Jahr 2025 rund 8.000 Pkw-
Verkehrsunfälle ereignet haben. Rund 500 Unfälle sind 2025 auf
schneebedeckten, vereisten oder matschigen Fahrbahnen passiert.

Zwtl.: Verstöße können teuer werden

Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit
Verwaltungsstrafen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes und
möglicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen können diese
von rund 100 Euro bis zu 10.000 Euro reichen. Auch im Schadenfall
kann eine ungeeignete Bereifung Folgen haben. Insbesondere in der
Kaskoversicherung kann geprüft werden, ob fehlende oder ungeeignete
Winterreifen zum Unfall beigetragen haben. Ob dies Auswirkungen auf
den Versicherungsschutz hat, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind berechtigte
Schadenersatzansprüche geschädigter Dritter grundsätzlich gedeckt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Versicherung allerdings
Regress beim Versicherungsnehmer oder anderen verantwortlichen
Personen nehmen.

Informationen UNIQA Kfz Versicherung

Zwtl.:
Q&As

Zwtl.: Sind Winterreifen ab dem 1.11. durchgehend gesetzlich
verpflichtet?

Nein, es handelt sich um eine situative Pflicht. Bei winterlichen
Fahrbahnverhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis
müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Wer dagegen
verstößt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

Zwtl.: Kann die Kaskoversicherung Leistungen kürzen, wenn keine
Winterreifen an verwendet wurden?

Ja. War die ungeeignete Bereifung für den Unfall ursächlich, kann
dies Auswirkungen auf Leistungen aus der Kaskoversicherung haben.
Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Frage, ob grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.

Zwtl.: Zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall ohne
Winterreifen?

Ja. Berechtigte Schadenersatzansprüche geschädigter Dritter sind
grundsätzlich gedeckt. Der Schutz von Unfallopfern steht dabei klar
im Mittelpunkt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die
Versicherung jedoch beim Versicherungsnehmer oder einer anderen
regresspflichtigen Person Rückgriff nehmen.

Zwtl.: Wann treten die meisten bereifungsbedingten Unfälle auf?

Die meisten reifenbedingten Unfälle werden bei UNIQA zwischen
November und Anfang Dezember registriert. Viele Autofahrer:innen
wechseln erst auf Winterreifen, wenn der erste Frost einsetzt, und
unterschätzen die Risiken von Nässe, Nebel und rutschigem Laub.

Zwtl.: Wer haftet bei einem Unfall mit einem Firmenfahrzeug?

Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Arbeitgeber müssen
betriebssichere Fahrzeuge bereitstellen und instandhalten.
Gleichzeitig ist der Fahrzeuglenker verpflichtet, vor Fahrtantritt
auf erkennbare Mängel und eine vorschriftsmäßige Bereifung zu achten.

Zwtl.: Was gilt rechtlich als Winterreifen?

Als Winterreifen gelten in Österreich Reifen mit der
Kennzeichnung "M+S", "M.S." oder "M&S" sowie Reifen mit
Schneeflockensymbol. Auch Ganzjahresreifen erfüllen die gesetzlichen
Anforderungen, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind. Zusätzlich
muss die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von vier Millimetern bei
Radialreifen beziehungsweise fünf Millimetern bei Diagonalreifen
eingehalten werden

Zwtl.: Sind Ganzjahresreifen erlaubt?

Ja. Neben klassischen Winterreifen können auch Ganzjahresreifen
die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sofern sie entsprechend
gekennzeichnet sind. Als Winterreifen gelten in Österreich Reifen mit
der Kennzeichnung "M+S", "M.S." oder "M&S" sowie Reifen mit
Schneeflockensymbol. Zusätzlich muss die vorgeschriebene
Mindestprofiltiefe eingehalten werden: vier Millimeter bei
Radialreifen und fünf Millimeter bei Diagonalreifen. Nur dann gelten
Reifen rechtlich als Winterreifen.

Zwtl.: Welche Profiltiefe müssen Winterreifen aufweisen?

Mindestens vier Millimeter bei Radialreifen und fünf Millimeter
bei Diagonalreifen. Nur dann gelten sie rechtlich als Winterreifen.

Zwtl.: Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die
Winterreifenpflicht?

Je nach Schwere des Verstoßes und einer möglichen Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer:innen können Verwaltungsstrafen von 90
Euro bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Fotos von Peter Humer , Vorstand Kunde & Markt Österreich der
UNIQA Insurance Group A.

Quelle Unfallzahlen: Statistik Austria - Atlas der
Verkehrsunfälle

Rückfragehinweis:
Klaus Kraigher
Pressesprecher
UNIQA Insurance Group AG
Telefon: +43 664 8231997
E-Mail: klaus.kraigher@uniqa.at
Website: https://www.uniqa.at

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