Reuters

Richter - VW-Käufer kann nicht von Vertrag zurücktreten

02.03.2016
um 12:41 Uhr

Bochum (Reuters) - Volkswagen kann aufatmen: Nach der ersten Einschätzung eines Richters kommt auf den vom Abgasskandal erschütterten Autobauer in Deutschland wohl keine Rückgabewelle betroffener Fahrzeuge zu.

Die Mängel an einem VW Tiguan mit manipulierten Abgaswerten seien nicht so erheblich, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten könne, sagte Richter Ingo Streek am Mittwoch vor dem Landgericht Bochum. Dort will ein Kunde eines VW-Autohauses die Rückgabe des betroffenen Wagens erzwingen.

Der VW-Fahrer könne seinen Wagen nutzen, auch wenn er mehr Schadstoffe ausstoße, als der Kunde "mit seinem grünen Gewissen" vereinbaren könne, sagte der Richter: "Ich komme zu dem Ergebnis, dass die Pflichtverletzung der Beklagten nicht so erheblich ist, dass sie zum Rücktritt führt", betonte er. Ob diese Einschätzung aber in ein Urteil mündet, ist offen: Der VW-Kunde, ein Geschichtsprofessor, und das Autohaus wollen einen Vergleich versuchen. Gelingt dies nicht, will Richter Streek am 16. März eine Entscheidung verkünden.

Kommt es nicht zum Vergleich und urteilt das Gericht tatsächlich im Sinne der ersten Einschätzung Streeks, will Kläger-Anwalt Dietrich Messeler die nächsthöhere Instanz anrufen - dann könnte der Fall letztlich sogar beim Bundesgerichtshof landen. Messler sagte, neben den falschen Abgaswerten leide sein Mandant auch darunter, dass sein bislang über rund 19.700 Kilometer genutztes Fahrzeug faktisch unverkäuflich sei. "Das zeigt die Erheblichkeit", betonte er. Sein Mandant wolle sich von dem Wagen trennen und nicht warten, bis Volkswagen den Mangel durch eine Nachrüstung behoben habe.

Der Anwalt des Autohauses bot indes als Vergleichsvorschlag an, dass der Händler den Wagen im Rahmen des Kaufs eines Neufahrzeuges zu einem "marktgerechten Preis" zurücknimmt. Schließlich sei der Professor ein guter Kunde des Händlers. Beide Seiten wollen nun über diesen Ausweg reden. Gelingt ihnen bis Mitte März keine Einigung, kommt es zum Urteil - und dann auch zum für andere VW-Kunden interessanten Gang durch die Instanzen.

In vielen Ländern sehen sich VW-Besitzer durch den Abgasskandal geschädigt. Der VW-Konzern selbst ist in den USA mit Sammelklagen konfrontiert und muss dort mit milliardenschweren Strafen rechnen. Das US-Justizministerium hatte die Wolfsburger wegen Verstößen gegen Umweltgesetze auf bis zu 46 Milliarden Dollar verklagt. Auch in anderen Ländern munitionieren sich Anwälte für Schadensersatzklagen. Anleger sehen sich geschädigt, weil die VW-Aktie durch den Abgas-Skandal massiv an Wert verloren hat.

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039