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Niedersachsen erwägt Rückforderung von VW-Boni

13.07.2016
um 15:46 Uhr

Hannover/Hamburg (Reuters) - Nach der Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen Volkswagen in der Abgasaffäre denkt die niedersächsische Landesregierung über eine Rückforderung von Vorstands-Boni nach.

Sollte die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Ordnungswidrigkeit durch den Konzern feststellen und Gewinne abschöpfen, könnte dies ein Thema werden, sagte Wirtschaftsminister Olaf Lies am Mittwoch. "Kein Gewinn ist kein Gewinn, und von keinem Gewinn kann man auch keine Boni zahlen", sagte der SPD-Politiker nach einer vertraulichen Unterrichtung der Ausschüsse für Haushalt und Wirtschaft im niedersächsischen Landtag in Hannover. Noch sei es für eine solche Forderung aber zu früh, man müsse erst die Ermittlungen abwarten. Lies vertritt das Land neben Ministerpräsident Stephan Weil im VW-Aufsichtsrat.

Niedersachsen hatte sich im Aufsichtsrat dafür eingesetzt, die Leistungszuschläge der VW-Manager für das abgelaufene Jahr wegen des Dieselskandals zu streichen. Das mit 20 Prozent an dem Wolfsburger Autobauer beteiligte Land hatte sich damit aber nicht durchsetzen können. Stattdessen stimmte man einem Kompromiss zu, bei dem die Boni um ein Drittel gekürzt wurden. Dies war anschließend von der Opposition im Landtag, aber auch von Aktionärsvertretern heftig kritisiert worden.

Auf die Frage, ob sich Niedersachsen im Aufsichtsrat dafür einsetzen werde, dass die Boni im Falle eines Bußgelds zurückgezahlt würden, sagte Lies: "Wir werden dann rechtlich prüfen müssen, wie das geht." Er habe lediglich seine "menschliche Grundhaltung" beschrieben. "Also: kein Gewinn, keine Grundlage für Boni."

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht dem Verdacht nach, dass Volkswagen im Zusammenhang mit der Manipulation von Abgaswerten eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Im Rahmen des Bußgeldverfahrens könnte die Behörde Gewinne abschöpfen, die VW durch den weltweiten Verkauf von elf Millionen manipulierten Fahrzeugen erzielte. Das deutsche Gesetz gegen Ordnungswidrigkeiten sieht vor, dass eine Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen soll, den ein Täter aus einem Vergehen gezogen hat. Schwierig dürfte es allerdings werden, den Gewinn zu ermitteln, den VW durch den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge erzielt hat.

Die in den Medien genannte Höhe eines möglichen Bußgelds hatte die Staatsanwaltschaft als Spekulation bezeichnet. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte unter Verweis auf andere Fälle berichtet, einige hundert Millionen Euro seien denkbar.

Lies sagte, das Land blicke mit Sorge auf das nun eingeleitete Bußgeldverfahren. "Wir haben großes Interesse, dass die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gewährt bleibt." In Niedersachsen arbeiten mehr als 100.000 Menschen direkt für Volkswagen.

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039