Swisscom wehrt sich gegen Strafe der Wettbewerbshüter
Zürich (Reuters) - Der Telekomkonzern Swisscom hat Vorwürfe der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) über unzulässiges Verhalten bei der Vermarktung von Sportinhalten im Bezahlfernsehen zurückgewiesen. Die Strafe von rund 143 Millionen Franken (136 Millionen Euro) sei ungerechtfertigt, erklärte Swisscom am Donnerstag. Swisscom und der Filmrechtehändler Cinetrade verhielten sich beim Vermarkten von Sportinhalten über Pay-TV rechtmäßig. Die Wettbewerbshüter untersuchen schon seit April 2013 unter anderem ob Cinetrade Konkurrenten und Endkunden benachteiligt, weil der Bezahlsender Teleclub über Swisscom TV günstiger bezogen werden kann als über andere TV-Plattformen. Teleclub wird gemeinsam von Cinetrade und Swisscom betrieben. Die Weko erklärte, das Verfahren dürfte im ersten Quartal 2016 abgeschlossen werden dürfte. Die Wettbewerbshüter informierten daher nur über die Verfahrensschritte und nicht inhaltlich. Die von Swisscom genannte Strafe von 143 Millionen Franken sei vorläufig. "Wir haben einen Antrag vom Sekretariat an die Weko herausgegeben, damit die Parteien dazu Stellung nehmen können", sagte Carole Söhner von der Weko. Die Parteien könnten noch angehört werden. Erst dann werde ein Entscheidung gefällt.