Karlsruhe (Reuters) - Lebensversicherer können aus finanziellen Gründen die Auszahlung der Bewertungsreserven an ihre Kunden kürzen.
Sie müssen einen solchen Schritt aber begründen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch und bestätigte damit das 2014 geänderte Gesetz. Auch Kunden, denen bereits eine höhere Überschussbeteiligung in Aussicht gestellt wurde, kann weniger ausgezahlt werden. Allerdings müsse der Versicherer darlegen, dass er ohne die Kürzung die zugesagten Garantiezinsen für Lebensversicherungsverträge nicht sicherstellen kann. Das müsse für den Kunden auch nachprüfbar sein.
Weil es im konkreten Fall daran fehlte, wurde das Urteil aufgehoben und der Fall an das Landgericht Düsseldorf zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen.(AZ: IV ZR 201/17)