Zürich (Reuters) - Im Kampf gegen Steuerbetrug dürfen Länder mitunter gestohlene Bankdaten verwenden, um von den Schweizer Behörden mehr Informationen über potenzielle Steuerflüchtlinge einzuholen.
Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Schweizer Bundesgerichts hervor. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Staat die Bankdaten nicht einzig für diesen Zweck gekauft hat.
Im konkreten Fall ging es um ein Ansuchen Indiens an die Schweizer Steuerbehörden, das sich auf gestohlene Daten aus dem Fall des ehemaligen Bankangestellten Herve Falciani bezog. Er hatte bei seinem ehemaligen Arbeitgeber HSBC Daten entwendet und nach Frankreich mitgenommen. Indien hatte die Daten von Frankreich erhalten. Während die Schweiz Frankreich weitere Informationen versagte, gab das Gericht nun grünes Licht für die Weitergabe von Daten an Indien.
Die Entscheidung hat Signalwirkung über den konkreten Fall hinaus. "Die Antworten können für die Praxis der internationalen Amtshilfe wegleitend sein", heißt es in der Entscheidung des Gerichts.