Brüssel (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt der EU-Kommission im Streit mit Deutschland um den Einsatz eines mittlerweile verbotenen Kältemittels in Klimaanlagen von Mercedes-Modellen teilweise Recht.
Einer Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen Deutschland in der Sache werde teilweise stattgegeben, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Daimler hatte sich bis 2017 geweigert, ein aus Klimaschutzgründen verbotenes Kältemittel durch das in der Industrie bevorzugte Nachfolgeprodukt zu ersetzen, weil sich dieses bei Tests von Mercedes-Benz entzündet hatte. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unternahm dagegen nichts, sondern erlaubte dem Autobauer, neue Modelle auf einer alten Typgenehmigung zuzulassen.
Nach Auffassung des Gerichts hätte das KBA dafür sorgen müssen, dass in der Produktion von knapp 134.000 Fahrzeugen im ersten Halbjahr 2013 das klimaschonendere Kältemittel zum Einsatz kommt. Auch habe Deutschland gegen EU-Recht verstoßen, indem das KBA keine Sanktionen gegen Daimler verhängte. Allerdings habe Deutschland keinen Gesetzesverstoß begangen bei beim nachträglichen Ändern der Typgenehmigung. Mit dem Urteil wurde einem Gerichtssprecher zufolge ein Rechtsverstoß festgestellt, aber keine Strafe verhängt. Im April empfahl der Generalanwalt Paolo Mengozzi dem höchsten europäischen Gericht, der Argumentation der Kommission in zwei von drei Punkten zufolgen.
Daimler hatte sich nach dem langen Hin und Her entschlossen, ab 2017 doch das neue Kältemittel einzusetzen und den Brandschutz durch Umbauten im Fahrzeug zu sichern. Gleichzeitig entwickelte der Autobauer Klimatechnik unter Einsatz von Kohlendioxid als Kältemittel, was als umweltschonender gilt. Das KBA hatte im vergangenen Jahr einen Rückruf der 134.000 Pkw angeordnet, die Gegenstand des Rechtsstreits sind.