Karlsruhe (Reuters) - Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli darf weiter goldfarbene Schokobären verkaufen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Mittwoch eine Klage des Gummibärenproduzenten Haribo ab, der Lindt den Vertrieb der Schokofigur verbieten lassen wollte, weil er seine Markenrechte verletzt sah. Der BGH entschied in Karlsruhe, dass die Wortmarke "Goldbären" durch den Lindt-Bär nicht verletzt werde. Der Streitwert liegt bei rund 4,6 Millionen Euro. (Az. I ZR 105/14).
Haribo hatte den Namen "Goldbären" nach eigenen Angaben vor rund 40 Jahren als Wortmarke schützen lassen. Auf der Verpackung von Haribo-Gummibärchen ist ein goldener Bär mit roter Schleife um den Hals abgebildet. Seit 2011 vertreibt Lindt & Sprüngli einen mit Goldfolie und roter Schleife versehenen Schoko-Teddy. Die Schweizer hatten argumentiert, mit dem Bären habe man die Produktlinie fortgesetzt, es gebe bereits einen Schoko-Goldhasen von Lindt. Haribo merkte hingegen an, der Lindt-Bär sei nur die bildliche Darstellung des Wortes "Goldbär". Der BGH widersprach dem nun und erklärte, für die Bezeichnung des Lindt-Produktes komme nicht nur der Begriff "Goldbär" in Betracht. Ebenso seien Bezeichnungen wie "Teddy", "Schokoladen-Bär" oder "Schokoladen-Teddy" möglich.
Mit dem Urteil wirkte der BGH nach eigenen Angaben der Gefahr einer "Monopolisierung von Produktgestaltungen" entgegen. Der 1. Zivilsenat habe "markenrechtliches Neuland" betreten, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher.