Reuters

Magazin - Bund kann Kohlemeiler ohne Entschädigung abschalten lassen

16.11.2018
um 15:31 Uhr

Berlin (Reuters) - Der Bund kann nach einem Magazinbericht Kohlekraftewerke vorzeitig ohne Zahlung einer milliardenschweren Entschädigung schließen lassen.

Das ergibt sich, wie das Magazin "Der Spiegel" am Freitag vorab berichtete, aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Danach könne die Regierung die Laufzeit solcher Anlagen begrenzen, wenn sie damit "vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls" verfolge. Darunter fielen beispielsweise die Reduzierung von Treibhausgasen und der Gesundheitsschutz. Beide Themen stehen hinter der aktuellen Debatte über einen Ausstieg aus der Kohleverstromung.

Die Betreiber solcher Kraftwerke, etwa der RWE-Konzern, hätten in einem solchen Falle keinen Anspruch auf Entschädigung, berichtete der Spiegel. "Bloße Umsatz- und Gewinnchancen" würden in einem solchen Fall nicht von der Eigentumsgarantie erfasst, zitiert die Zeitschrift mit Hinweis auf den Expertenbefund. Auch das Recht, die Anlage so lange zu betreiben, bis sich diese Investition vollständig amortisiert hat, sehen die Fachleute des Bundestages nicht.

"Für die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission ist das Gutachten eine Steilvorlage, um die Stilllegungen von Kohlekraftwerken durchzusetzen", sagte der Grünen-Energieexperte Oliver Krischer dem Magazin. Die Kommission arbeitet derzeit an einem Konzept, wie und in welchen Zeiträumen der Ausstieg aus der Braunkohle sozialverträglich gelingen kann. Dabei fordern die Energieversorgern gegebenenfalls Milliardenentschädigungen.

Das Bundesregierung wollte sich am Freitag nicht zu der Frage äußern, ob sie bereit sei, den Energieversorgern eine Entschädigung für ein schnelleres Abschalten von Kohlemeilern zu gewähren. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums erklärte dazu, man wolle den Ergebnissen die Kohlekommission, die ja am Freitag erneut tage, nicht vorgreifen.

RWE AG

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