Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung sieht keine Gesetzeslücken, um etwaige Umgehungen der deutschen Rüstungsexportkontrollen durch Lieferungen über Auslandstöchter deutscher Firmen ahnden zu können.
"Würde ein Produkt oder ein wie auch immer geartetes Know-how von einer deutschen Firma auf die ausländischen Tochterfirmen übertragen, dann würde damit auch wieder Genehmigungspflicht, sprich das deutsche Rüstungskontrollsystem, gelten", erklärte am Mittwoch eine Sprecherin des deutschen Wirtschaftsministeriums. "Wenn es ein Unterlaufen gäbe, wäre das strafbewehrt", unterstrich sie.
Auf die Frage, ob an Gesetzesänderungen gedacht werde, um die Nutzung deutschen Know-hows im Ausland verbunden mit Rüstungsexporten an als kritisch bewertete Länder zu verhindern, antwortete die Ministeriumssprecherin: "Das muss gesetzlich nicht mehr geregelt werden, das ist bereits geregelt".
Sie reagierte damit auf Medienberichte, nach denen der deutsche Waffenhersteller Rheinmetall auch nach dem von der Bundesregierung verhängten Exportstopp Munition nach Saudi-Arabien liefere. Dabei bediene sich der Düsseldorfer Konzern seiner Tochterfirmen in Italien und Südafrika, hatten das Wochenmagazin "Stern" und "Report München" berichtet. Dazu hatte Rheinmetall erklärte, sich an alle Gesetzesvorgaben zu halten.