München (Reuters) - Die berühmten "drei Streifen" von Adidas sind vom Urteil eines europäischen Gerichts nur teilweise betroffen.
Die Entscheidung beschränke sich auf eine "spezifische Ausführung" der Marke, erklärte der fränkische Sportartikelkonzern in einer ersten Reaktion am Mittwoch. Um welche Variante es sich dabei handelt, erklärte Adidas nicht. Das Gericht habe seine Auffassung bestätigt, dass die Marke nicht für alle Positionen und Richtungen geschützt werden könne. Das Urteil habe jedoch "keinen Einfluss auf den breiten markenrechtlichen Schutz, den Adidas auf seine bekannte 3-Streifen-Marke in verschiedenen Formen in Europa nach wie vor hat", erklärte das Unternehmen.
Das Gericht der Europäischen Union hatte geurteilt, dass die von Adidas EU-weit eingetragenen drei parallelen Streifen, wenn sie in beliebiger Richtung auf Schuhen, Kappen und T-Shirts angebracht sind, als Marke nichtig seien.