Frankfurt (Reuters) - Die Finanzaufsicht BaFin will diesmal nicht gegen die stark gestiegenen Wetten auf Kursverluste der Wirecard-Aktie vorgehen.
"Wir planen aktuell kein Leerverkaufsverbot bei Wirecard", sagte eine BaFin-Sprecherin am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters. "Hohe Netto-Leerverkaufspositionen allein sind kein Grund dafür." Anfang 2019 hatte die BaFin Wetten auf Kursverluste der Wirecard-Aktien für zwei Monate verboten - und sich damit viel Kritik eingehandelt.
Wirecard sieht sich seit Jahren immer wieder Vorwürfen der falschen Bilanzierung vor allem bei Auslandstöchtern gegenüber. Um diese aus der Welt zu schaffen, hatte der Aufsichtsrat des Zahlungsdienstleisters im Herbst eine Sonderprüfung durch KPMG in Auftrag gegeben. Die Prüfer konnten allerdings viele Vorwürfe nicht entkräften, zudem warfen sie dem Wirecard-Management Versäumnisse bei internen Kontrollen vor.
Seit der Vorlage des KPMG-Berichts Ende April haben Hedgefonds ihre Wetten auf einen Kurseinbruch der Wirecard-Aktie kräftig erhöht, die im Bundesanzeiger veröffentlichten Netto-Leerverkaufspositionen sind auf über zehn Prozent gestiegen. Das ist nur die Spitze des Eisbergs: Im Bundesanzeiger werden die Geschäfte erst veröffentlicht, wenn die Schwelle von 0,5 Prozent überschritten wird. Bislang scheint die Wette der Leerverkäufer aufzugehen. Vor der Veröffentlichung des KPMG-Berichts notierte die Wirecard-Aktie noch bei mehr als 130 Euro, danach brach sie ein. Bislang scheinen die Wetten der Spekulanten aufzugehen. Am Freitag notierte die Wirecard-Aktie bei rund 84 Euro.
Mit Leerverkäufen wetten Anleger auf fallende Kurse. Dabei verkaufen sie Wertpapiere, die sie sich zuvor gegen eine Gebühr leihen. Sinkt der Preis bis zum Rückgabe-Datum, können sie sich am Markt billiger mit den Titeln eindecken und streichen die Differenz ein. Steigt der Kurs dagegen, droht den Leerverkäufern Verlust.
WIRECARD KOMMT NICHT AUS DER SCHUSSLINIE
Die BaFin ermittelt bereits seit Anfang 2019 in Sachen Wirecard und hat das Unternehmen mittlerweile an zahlreichen Fronten im Visier. Bislang ist die Bafin aber erst gegen Investoren und Journalisten vorgegangen, die sie im April 2019 wegen Leerverkaufs-Attacken bei der Staatsanwaltschaft München I anzeigte. Rund um kritische Berichte der "Financial Times" hatte es mehrere Leerverkaufs-Wellen gegeben. Die Zeitung hat ein Zusammenspiel mit den Spekulanten stets zurückgewiesen.
Im Februar 2019 hatte die BaFin ein zweimonatiges Leerverkaufs-Verbot verhängt - ein einmaliger Vorgang. Nie zuvor hatte sie Wetten auf Kursverluste einer einzelnen Aktie untersagt. Dieses Vorgehen hatte der Behörde viel Kritik eingehandelt. Ihr wurde unter anderem vorgeworfen, sie schlage sich einseitig auf die Seite des Unternehmens. Die BaFin verteidigt ihr Vorgehen bis heute. Sie habe Hinweise auf Marktmanipulation gesehen und hätte dagegen vorgehen müssen, damit das Vertrauen in die Finanzmärkte nicht erschüttert wird.