Karlsruhe (Reuters) - Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.
Sie könnten ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal. Die Rechtsauffassung des BGH hat Auswirkungen auf die noch anhängigen Klageverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Insgesamt gibt es in Deutschland laut VW noch 60.000 Klagen, in denen Dieselhalter Schadensersatz von VW verlangen.
"Das Urteil bedeutet Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland und zeigt einmal mehr, dass auch ein großer Konzern nicht über dem Gesetz steht", erklärte Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der den Kläger sowie rund 21.000 weitere Mandanten vertritt. Das Urteil habe nämlich auch für Besitzer von Pkw anderer Hersteller Signalwirkung, die illegale Abschalteinrichtungen in Dieselautos verbaut hätten.
"Wir haben das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz im Wesentlichen bestätigt", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Der Kläger Herbert Gilbert hatte Anfang 2014 für rund 31.500 Euro einen gebrauchten VW Sharan mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 gekauft, in dem eine Abschalteinrichtung verbaut ist. Diese sorgt dafür, dass die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, auf der Straße wird viel mehr Stickoxid ausgestoßen. Der Kläger sei vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden, hatte das OLG Koblenz geurteilt und ihm 25.600 Euro Schadensersatz zugesprochen. Die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer wurden dem Käufer abgezogen. Sowohl VW als auch Kläger Gilbert legten gegen das OLG-Urteil Revision ein. VW wollte am BGH die vollständige Abweisung der Klage erreichen, der Kläger wollte den Abzug nicht akzeptieren.