Frankfurt (Reuters) - Die Finanzaufsicht BaFin nimmt die jüngsten Aktienkäufe von Wirecard-Chef Markus Braun wegen eines möglichen Verstoßes gegen Insiderhandels-Vorschriften unter die Lupe.
"Wir sehen uns an, ob mit dem Kauf tatsächlich gegen das Handelsverbot verstoßen wurde", bestätigte eine BaFin-Sprecherin am Freitag einen Bericht der "Financial Times". Braun hatte am Donnerstag Wirecard-Aktien für 2,5 Millionen Euro erworben und mit der Nachricht der Wirecard-Aktie zu einem Kurssprung verholfen. Brauns Investmentvehikel - die MB Beteiligungsgesellschaft - erklärte, der Aktienkauf sei rechtlich nicht zu beanstanden. "Die kapitalmarktrechtlichen Vorgaben wurden uneingeschränkt eingehalten." Wirecard lehnte eine Stellungnahme ab.
Eigentlich dürfen Personen mit Führungsaufgaben 30 Tage vor der Veröffentlichung des Geschäftsberichts keine Aktien des eigenen Unternehmens erwerben, um möglichen Insiderhandel einen Riegel vorzuschieben. "Ausnahmen gelten beispielsweise für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, die vor dem Verbotszeitraum aufgelegt wurden", sagte die BaFin-Sprecherin. Wirecard will seinen mehrfach verschobenen Geschäftsbericht für 2019 am 18. Juni veröffentlichen.
Auch wenn ein Unternehmen bereits umfassende vorläufige Zahlen vorgelegt hat, greift das Verbot nicht. Allerdings hat Wirecard Mitte Februar nur einen vorläufigen Umsatz von 2,8 Milliarden Euro und einen Betriebsgewinn (Ebitda) von 785 Millionen Euro genannt. Investoren befürchten zudem, dass Wirecard nach den Ergebnissen der KPMG-Sonderprüfung seine Bilanz korrigieren muss. Als Wirecard vor wenigen Tagen einmal mehr die Vorlage des Geschäftsberichts verschob, hatte der Dax-Konzern erklärt, dass er davon ausgehe, "dass sich keine wesentlichen Abweichungen" gegenüber den im Februar genannten Zahlen ausgehe.
Braun ist mit gut sieben Prozent größter Aktionär des Zahlungsabwicklers, den er seit fast zwei Jahrzehnten führt. Sollte die BaFin feststellen, dass der Wiener mit den Aktienkäufen die Regeln verletzt hat, kann sie ein Bußgeld verhängen. Bei Privatpersonen beträgt dieses maximal 500.000 Euro, bei juristischen Personen eine Million Euro. Die deutsche Finanzaufsicht hatte den Zahlungsdienstleister bereits zuvor an mehreren anderen Fronten ins Visier genommen und untersucht unter anderem die Kommunikation vor Veröffentlichung des KPMG-Berichts.