Reuters

Monopolkommission pocht auch in Corona-Zeiten auf Kartellrecht

29.07.2020
um 15:32 Uhr

Berlin (Reuters) - Auch in Zeiten der Coronakrise sollte das Kartellrecht nach Ansicht der Monopolkommission ohne Abstriche gelten.

"Die Mehrzahl staatlicher Maßnahmen zur Rettung von Unternehmen in der Corona-Krise unterliegt wegen ihrer potenziell wettbewerbsverzerrenden Wirkung der Kontrolle durch die Europäische Kommission", betonte das Beratergremium der Bundesregierung in dem am Mittwoch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgelegten Gutachten "Wettbewerb 2020". Allerdings seien nicht alle Hilfsmaßnahmen, die die Beihilfekontrolle passierten, wettbewerbsneutral: "So können etwa Hilfen für die Deutsche Bahn AG dem Wettbewerb auf dem Transportsektor schaden, wenn diese nicht auch den Wettbewerbern zugute kommen, etwa indem die Hilfen für Investitionen in die Infrastruktur Schiene gewährt werden", heißt es in dem Gutachten.

Staatliche Beteiligungen an Unternehmen wie der Lufthansa seien mit wettbewerbsfördernden Auflagen und einem Plan für die Wiederveräußerung der staatlichen Anteile zu flankieren, schrieben die Gutachter um den Mannheimer Top-Ökonomen Achim Wambach. In der Krise könne zwar eine "flexible Anwendung" des Kartellrechts bei zeitlich befristeten Firmenkooperationen angezeigt sein. Dies gelte jedoch nicht bei den Regeln für die Fusionskontrolle: "Anders als bei Kooperationen, die nach der Krise vergleichsweise einfach beendet werden können, würden durch Zusammenschlüsse einmal erlangte Machtpositionen zulasten des Wettbewerbs und der Verbraucher dauerhaft bestehen bleiben."

KRITIK AN CHINAS SUBVENTIONSPRAXIS

Die Kommission fordert mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft eine Stärkung des Europäischen Binnenmarkts. "Hierzu kann die Bundesregierung beitragen, indem sie sich im Rahmen der Ratspräsidentschaft für eine Plattformregulierung einsetzt. Missbräuchliches Verhalten von marktbeherrschenden Plattformen muss verhindert werden", erklärte Kommissionschef Wambach. Die Marktmacht der großen digitalen Plattformen müsse auf der europäischen Ebene durch Regeln wirksam begrenzt werden.

Die Kommission gibt in ihrem Gutachten Empfehlungen ab, wie die Wettbewerbsordnung in Deutschland und Europa gestärkt werden kann. Darin schlägt sie unter anderem ein sogenanntes "Drittlandsbeihilfeinstrument" vor: "Dessen Ziel ist es, fairen Wettbewerb zwischen europäischen und insbesondere chinesischen Unternehmen sicherzustellen", betonte Wambach. Damit sollten Subventionen, die Drittländer wie China Unternehmen gewähren, staatlichen Beihilfen der Mitgliedsstaaten in der Sache gleichgestellt werden. Wenn Firmen sich zusammenschließen, die mit Unternehmen in Drittstaaten konkurrierten, sollte nach Ansicht der Gutachter in der Fusionskontrolle stärker berücksichtigt werden, dass der Markteintritt dieser externen Wettbewerber von "politisch-strategischen" und nicht nur von wirtschaftlichen Erwägungen abhängen könne, forderten die Gutachter.

Deutsche Lufthansa AG

WKN 823212 ISIN DE0008232125