Frankfurt (Reuters) - Käufer eines manipulierten VW-Diesel haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie das Fahrzeug nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben.
Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Damit wurde die Klage eines Kunden abgewiesen, der erst im August 2016 einen gebrauchten VW-Touran zum Kaufpreis von 13.600 € erwarb. Nachdem der VW-Konzern die Unregelmäßigkeiten im September 2015 selbst eingeräumt habe, könne man nicht mehr von arglistiger Täuschung unwissender Kunden sprechen, so die Begründung.
Der VW-Konzern hatte am 22. September 2015 per Ad-hoc-Mitteilung über Unregelmäßigkeiten bei der verwendeten Software zur Abgasregelung bei Dieselmotoren informiert. Das Unternehmen arbeite daran, die Abweichungen zwischen den Abgaswerten auf dem Prüfstand und den höheren Werten im realen Fahrbetrieb mit technischen Maßnahmen zu beseitigen. Dazu hatte es auch eine Pressemitteilung gegeben, über die in den Medien berichtet wurde. (AZ: VI ZR 5/20)