Hamburg (Reuters) - Volkswagen ist bei der Entschädigung von Diesel-Kunden mit massiver Kritik von europäischen Verbraucherschützern konfrontiert.
Die Verbraucherorganisation BEUC warf dem Konzern in einem am Freitag in Brüssel veröffentlichten Bericht zum Dieselskandal Hinhalte-Taktik vor. VW nutze Gesetzeslücken und den ungleichen Zugang der europäischen Verbraucher zur Justiz aus. Während der Autokonzern in Deutschland in einem mit Verbraucherschützern ausgehandelten Vergleich rund 240.000 Dieselkunden entschädige und mit weitern 50.000 Einzelklägern zum Jahresende eine Einigung anstrebe, weigere sich Volkswagen in anderen Ländern, Vergleichsgespräche aufzunehmen.
"Nach einem Rechtsbruch in massivem Ausmaß hat Volkswagen die gerechtfertigten Ansprüche der Verbraucher ignoriert", kritisierte BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens. "Das werden wir nicht durchgehen lassen." Es sei "beschämend", dass sich VW in Europa verweigere, obwohl die US-Verbraucher entschädigt worden seien, sagte Goyens. Das Verhalten des Konzerns unterstreiche die Notwendigkeit, in den EU-Ländern Möglichkeiten für Sammelklagen zu schaffen. Als erstes hatten der "Spiegel" und dpa über die Kritik berichtet.
Ein VW-Sprecher erklärte, der Konzern befinde sich in rund 50 Ländern in rechtlichen Auseinandersetzungen wegen der Dieselaffäre. "Innerhalb der EU sind die Verfahren teils noch in einem frühen Stadium und werden fortgeführt." Das liege auch an unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten.
Volkswagen hatte vor fünf Jahren auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, Dieselabgase durch eine Software manipuliert zu haben. Einschließlich Bußgeldern gegen VW und die Tochter Audi in Deutschland und weiteren Ausgaben türmen sich die Kosten für die Wiedergutmachung des Dieselskandals inzwischen auf rund 32 Milliarden Euro. Nach dem Vergleich mit einem Teil der klagenden Verbraucher in Deutschland ist Volkswagen noch mit Forderungen von Anlegern konfrontiert. Bei einer Musterklage der Fondsgesellschaft Deka wegen erlittener Kursverluste vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geht es um vier Milliarden Euro.