Frankfurt (Reuters) - Die Privatbank Warburg hat im Streit mit der Deutschen Bank um Steuerrückzahlungen aus "Cum-Ex"-Geschäften vor dem Landgericht Frankfurt eine Niederlage erlitten.
Warburg könne die Deutsche Bank nicht in Mithaftung für nicht abgeführte Kapitalertragssteuern nehmen, entschied das Gericht am Mittwoch. "Die Privatbank Warburg ist originäre Steuerschuldnerin und hat die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär zu tragen."
Die Hamburger verklagten das größte deutsche Geldhaus auf Zahlung von 167 Millionen Euro zum Ausgleich von Steuerschulden aus Cum-Ex-Transaktionen. Die Deutsche Bank hatte bei rund 400 Aktiengeschäften von Warburg von 2007 bis 2011 als Depotbank fungiert. Bei den "Cum-Ex"-Geschäften ließen sich Anleger Kapitalertragsteuer auf Dividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dem Fiskus entstand ein milliardenschwerer Schaden.
"Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist", erklärte die Deutsche Bank. Das Gericht habe zu Recht festgestellt, dass die Warburg Bank ihre Steuerschuld nicht auf einen Dritten abwälzen könne. "Das gilt umso mehr, da Warburg vollkommen klar war, dass sie Cum-Ex-Geschäfte tätigte und die Deutsche Bank in dieser Konstellation keine Steuern einbehalten und abführen würde." Von Warburg war zunächst kein Kommentar zu dem Urteil zu erhalten.