Reuters

Bundesgerichtshof grenzt Ansprüche für VW-Dieselkläger ein

17.12.2020
um 15:07 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Im VW-Dieselskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Ansprüche geschädigter Kunden eingegrenzt.

Der VI. Zivilsenat urteilte am Donnerstag, dass Schadensersatzklagen, die nach 2018 eingereicht wurden, verjährt seien (AZ: VI ZR 739/20). Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters begründete die Entscheidung damit, dass im Jahr 2015 die Abschalttechnik bundesweit bekannt wurde. Die dreijährige Verjährungsfrist sei deshalb Ende 2015 in Gang gesetzt worden. Damit bestätigte das Gericht seine zu Wochenanfang geäußerte vorläufige Einschätzung.

Der Dieselskandal war 2015 in den USA aufgeflogen. Am 22. September hatte Volkswagen per Ad-hoc-Mitteilung über den Einbau einer Software zur Abgasmanipulation informiert. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete daraufhin den Rückruf von mehr als zwei Millionen Diesel-Fahrzeugen an. Darüber wurde damals ausführlich in den Medien berichtet. Deshalb ist laut BGH davon auszugehen, dass Dieselhalter davon wussten oder wissen konnten.

Im konkreten Fall hatte der Käufer eines VW-Touran seine Schadenersatzklage erst 2019 eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart lehnte sie im April 2020 mit dem Argument der Verjährung ab, weil der Kläger unstreitig von der Abgasmanipulation Kenntnis hatte. Dagegen legte der Kläger Revision beim BGH ein. Richter Seiters hatte bereits klargemacht, dass die OLG-Entscheidung nach der vorläufigen Einschätzung des Senats nicht zu beanstanden sei.

Nach Angaben von Volkswagen sind rund 9000 Klagen erst nach 2018 eingereicht worden. Der größte Teil dieser Kläger dürfte nach dem BGH-Urteil leer ausgehen. Einige machen allerdings geltend, dass sie keine Kenntnis davon hätten, dass in ihrem Dieselfahrzeug eine Abschalteinrichtung eingebaut war. Über diese Fälle will der VI. Zivilsenat des BGH im kommenden Jahr entscheiden.

Im Mai 2020 hatte der BGH Volkswagen in einem spektakulären Grundsatzurteil wegen sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz gegenüber einem Kunden verurteilt. Demnach haben geschädigte Dieselhalter bei Rückgabe ihres Fahrzeugs Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, müssen sich aber die Fahrleistung seit dem Kauf allerdings anrechnen lassen. Das Urteil gilt als Richtschnur für Zehntausende weitere Klagen von Autokäufern. Mehr als 240.000 Verbraucher haben bereits einen Vergleich von VW mit dem Verbraucherzentrale-Bundesverband geschlossen, der den Autobauer 750 Millionen Euro kostete. Einschließlich Strafen und der Entschädigung von Kunden in den USA kostete die Wiedergutmachung des Abgasskandals Volkswagen bisher rund 32 Milliarden Euro.

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039