Reuters

Schärfere Regeln für private Aktiengeschäfte bei Aufsichtsbehörden

21.05.2021
um 16:17 Uhr

Berlin (Reuters) - Nach dem milliardenschweren Wirecard-Finanzskandal verschärft die Bundesregierung an mehreren Stellen die Vorgaben für private Wertpapiergeschäfte.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kündigte in diesem Zusammenhang am Freitag neue Regeln für die Wirtschaftsprüferaufsicht Apas an. Auch im Bundesfinanzministerium gelten strengere Regeln für Mitarbeiter mit Insiderwissen. Die Opposition beklagte, dies müsste schon längst auch in anderen Ministerien Realität sein.

Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium teilte mit, für die in die Kritik geratene Apas eine neue Geschäftsordnung erlassen zu haben. Damit soll verhindert werden, dass Beschäftigte der Behörde als befangen gelten, weil sie Aktien oder andere Wertpapiere an Unternehmen halten, bei denen es einen Bezug zu Apas-Verfahren gibt. Mitarbeiter sollen künftig Unternehmenspapiere im Wert von bis zu 5000 Euro halten können, bevor sie von einem Fall abgezogen werden. "Die Apas-Leitung gilt künftig sogar schon unabhängig vom Wert der Anteile, bei jeglichem Besitz von Aktien und anderen Wertpapieren, für das konkrete Verfahren als befangen."

Die Apas ist für die Aufsicht von Wirtschaftsprüfern zuständig. Zum Jahreswechsel war der frühere Apas-Chef Ralf Bose nach Geschäften mit Wirecard-Aktien freigestellt worden. Er hatte mit Aktien des mittlerweile kollabierten Zahlungsabwicklers gehandelt, während die Bundesbehörde die Arbeit des damaligen Wirecard-Bilanzprüfers EY genauer unter die Lupe genommen hatte.

Wirecard war im Juni 2020 nach Bekanntwerden milliardenschwerer Luftbuchungen in die Pleite gerutscht. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Bilanzfälschung, Betrug, Marktmanipulation und Geldwäsche.

In dem Fall steht neben EY auch die Finanzaufsichtsbehörde BaFin in der Kritik. Auch dort wurde von Mitarbeitern aktiv mit BaFin-Aktien gehandelt. Für die Behörde wurden die internen Regeln schon verschärft. Die BaFin untersteht dem Bundesfinanzministerium. Dieses will nun auch eigene Mitarbeiter bei Börsengeschäften genauer auf die Finger schauen. Dazu wurde zuletzt eine Dienstanweisung intern verschickt.

Wie aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der FDP hervorgeht, sind davon zunächst gut 350 Mitarbeiter des Finanzministeriums mit Insiderwissen betroffen. Sie dürfen entsprechend keine privaten Geschäfte mit Aktien oder Derivaten von Unternehmen mehr tätigen, die auf einer Verbotsliste stehen. "Die Dienstanweisung entfaltet keine Rückwirkung." Zu Fällen in der Vergangenheit - also etwa Wirecard - gebe es entsprechend keine Meldepflicht und keine Daten. Das Finanzministerium betonte zudem, derzeit "das einzige Ministerium mit einer solchen Dienstanweisung zu sein".

Die FDP kritisierte, auch andere Ministerien hätten Zugang zu sensiblen Informationen. Insofern müsse die Bundesregierung die Einschränkungen zügig ausdehnen. "Dies hätte längst geschehen müssen", sagte der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler der Nachrichtenagentur Reuters.

Wirecard AG

WKN 747206 ISIN DE0007472060