Leverkusen (Reuters) - Bayer kündigt nach der Ablehnung eines Einigungsvorschlags im Glyphosat-Streit in den USA Maßnahmen zum weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Round-up an.
Der Leverkusener Konzern schreibt in einer Pflichtmitteilung in der Nacht zum Donnerstag, er werde weiterhin auf dem US-Privatkundenmarkt aktiv sein, aber "umgehend mit Partnern über die Zukunft von Glyphosat-basierten Produkten auf diesem Markt diskutieren". Die Verfügbarkeit von diesen Produkten für professionelle Nutzer und die Landwirtschaft sei von diesen Diskussionen nicht betroffen.
Bayer prüfe zudem sein Vorgehen bei Vergleichen zu aktuellen Klagen. Das Unternehmen sei weiterhin offen für Vergleichsverhandlungen "soweit die Kläger den Teilnahmekriterien entsprechen und angemessene Ergebnisse erreicht werden können" und wolle die Klagen gütlich beilegen. Allerdings behalte sich Bayer vor, "regelmäßig zu prüfen, ob dieser Ansatz noch im besten Interesse des Unternehmens ist." Für potenzielle künftige Klagen zu Roundup prüfe Bayer andere Lösungen, heißt es in der Mitteilung ohne weitere Details.
Der Konzern plant, eine Internetseite einzurichten, über welche sich Verbraucher über das Mittel, das im Verdacht steht, Krebs zu erregen, informieren können. Er will zudem ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium einrichten, welches die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Sicherheit des Mittels überprüft und veröffentlicht.
Bayer veröffentlichte den Plan, nachdem ein US-Richter einen Einigungsvorschlag des Konzerns am Mittwoch zurückgewiesen hatte. Teile von Bayers Plänen seien "klar unvernünftig", hieß es in einem sechsseitigen Beschluss von Richter Vince Chhabria in San Francisco.
Damit war Bayer mit einem wichtigen Teil eines milliardenschweren Vergleichs wegen der angeblichen krebserregenden Wirkung von Glyphosat gescheitert. Der Konzern hat sich bereits verpflichtet, rund 125.000 anhängige Klagen mit Zahlungen von insgesamt bis zu 9,6 Milliarden Dollar beizulegen, es geht aber noch um das komplizierte Thema möglicher Klagen von Menschen, die erst in der Zukunft krank werden.