(Ergänzt fehlendes Wort im ersten Satz)
Brüssel (Reuters) - Sogenannte Thermofenster in Dieselfahrzeugen sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unzulässig, wenn die Abgasreinigung nur in einer engen Temperatur-Spanne voll funktionsfähig ist.
Wenn die Emissionen nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius voll gereinigt würden, außerhalb dieses Bereichs aber nicht, handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, urteilte der EuGH am Donnerstag. Eine solche Vertragswidrigkeit sei auch nicht geringfügig, erklärte das Gericht. Folglich sei eine Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Entscheidung betrifft Motoren des Volkswagen-Konzerns vom Typ EA 189. In diesen Motoren war im Diesel-Skandal eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt worden, mit der die Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, auf der Straße aber nicht. VW hatte diesen Mechanismus mit einem Software-Update behoben, der aber mit dem Argument der Motorschonung ein Thermofester enthält. Dieses erklärte der EuGH nun für unzulässig.
Bei einem Thermofenster wird die Abgasrückführung temperaturabhängig gesteuert. Bei bestimmten Temperaturen, die je nach Hersteller und Motor unterschiedlich sein können, wird die Abgasreinigung reduziert oder gar abgeschaltet, was zur Folge hat, dass die Stickoxidemissionen steigen. Die Auto-Hersteller argumentieren, dass das zur Schonung des Motors notwendig sei.
(Bericht von Ursula Knapp,; redigiert von Sabine Wollrab. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)