Hamburg (Reuters) - Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig gegen die Freigabe eines Software-Updates für Dieselmotoren von VW hat das Kraftfahrt-Bundesamt seine Position bekräftigt.
Die Flensburger Zulassungsbehörde verwies am Dienstag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von November. Demnach sei bei der Reinigung von Abgasen eine Abschalteinrichtung wie ein "Thermofenster" zulässig, wenn dadurch unmittelbar Unfall- und Beschädigungsrisiken für den Motor vermieden würden und Schäden eine konkrete Gefahr im Fahrzeugbetrieb darstellten. "Nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes liegen diese Voraussetzungen in den streitgegenständlichen Fahrzeugen der Volkswagen AG vor", erklärte ein Sprecher.
Die dem Bundesverkehrsministerium nachgeordnete Behörde will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über weitere Maßnahmen entscheiden. In seinem Urteil am Montag hatte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht eine Überprüfung durch höhere Instanzen zugelassen. Möglich ist eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht oder eine Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Auch der Wolfsburger Volkswagen-Konzern, der in dem Verfahren beigeladen war, hatte erklärt, man wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und danach über weitere Schritte entscheiden.
In dem Verfahren hatte sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt durchgesetzt. Dabei geht es um die Verwendung sogenannter Thermofenster bei Dieselautos, die bei niedrigen Außentemperaturen die Abgasreinigung verringern. Die Autos stoßen dann mehr Schadstoffe aus. Die Hersteller argumentieren, dass sei zur Schonung des Motors notwendig. Vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig ging es zunächst nur um ein VW-Modell von Volkswagen, einen Golf plus mit 2-Liter-TDI-Motor mit der Abasnorm Euro 5. Laut dem Autobauer sind in dem Cluster, zu dem dieses Modell zählt, rund 88.000 produzierte Fahrzeuge mit Typengenehmigungen aus den Jahren 2008/2009 betroffen. Es sei unklar, wie viele sich davon noch auf den Straßen befänden.
Die DUH betrachtet den Rechtsstreit als Muster für eine Reihe weiterer Auseinandersetzungen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Sollte auch in diesen Fällen gegen das KBA entschieden werden, könnte Volkswagen erneut ein millionenfacher Rückruf bevorstehen. Volkswagen bekräftigte, bis zur rechtskräftigen Klärung drohten weder behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen noch Hardware-Nachrüstungen wegen des Thermofensters.
Die Wolfsburger hatten vor mehr als sieben Jahren zugegeben, Dieselautos mit einer Software manipuliert zu haben. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete damals einen Massenrückruf an, um eine illegale Abschalteinrichtung aus den Motoren entfernen zu lassen. Diese sorgte dafür, dass die Fahrzeuge erkannten, wenn sie sich auf einem Teststand befanden und hielt auch nur dann die Abgasgrenzwerte ein. Im regulären Betrieb war der Schadstoffausstoß um ein Vielfaches höher. Die Aufarbeitung des Dieselskandals kostete Volkswagen bisher rund 33 Milliarden Euro, vor allem an Strafen und Schadensersatz in Amerika.
(Bericht von Jan C. Schwartz, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)