München (Reuters) - Im Volkswagen-Abgasskandal ist der frühere Audi-Chef Rupert Stadler als erster Spitzenmanager wegen Betrugs verurteilt worden.
Stadler erhalte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, verkündete das Landgericht München am Dienstag. Damit blieb die Strafkammer in der Mitte des bereits mit Stadler und der Staatsanwaltschaft vereinbarten Rahmens von anderthalb bis zwei Jahren. Die ebenfalls vereinbarte Geldauflage von 1,1 Millionen Euro müsse der 60-Jährige teils an die Staatskasse und teils an mehrere gemeinnützige Organisationen zahlen.
Für die beiden Mitangeklagten verhängte das Gericht ebenfalls Bewährungsstrafen und Geldauflagen in der bereits in Aussicht gestellten Größenordnung. Beim ehemaligen Audi-Motorenchef und späteren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sind es zwei Jahre sowie 400.000 Euro, beim Ingenieur Giovanni P. ein Jahr und neun Monate sowie 50.000 Euro.
Der Münchner Prozess ist eines der prominentesten Verfahren im 2015 aufgeflogenen Skandal um millionenfache Abgasmanipulationen im Volkswagen-Konzern, bei denen Audi eine entscheidende Rolle spielte. Stadler ist das erste ehemalige Mitglied des Volkswagen-Konzernvorstands, das deswegen verurteilt wird.
Nach mehr als zweieinhalb Jahren Prozessdauer hatte das Gericht den Angeklagten im März einen Deal vorgeschlagen: Bei Geständnissen werde es Bewährungsstrafen mit Geldauflagen geben, dann müsse niemand ins Gefängnis. Die drei Männer räumten die Tatvorwürfe daraufhin vollumfänglich ein.
Hatz und der Ingenieur gestanden, Motoren manipuliert zu haben. Dabei wurden laut Anklage gesetzliche Abgaswerte zwar auf dem Prüfstand, aber nicht auf der Straße eingehalten. Stadler hingegen werden keine aktiven Manipulationen vorgeworfen. Er soll es nach dem Auffliegen des Skandals in den USA allerdings versäumt haben, den Verkauf der manipulierten Autos in Deutschland zu stoppen. Stadler hat dies seinerseits gestanden.
Bei Stadler und dem Ingenieur hatte die Staatsanwaltschaft die Deals mitgetragen. Beim ehemaligen Audi-Motorenchef und späteren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz jedoch sperrte sich die Staatsanwaltschaft gegen den Vorschlag des Gerichts und forderte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wie auch alle Angeklagten können bis zum kommenden Dienstag Revision einlegen.
Die Verlesung des Urteils mit ausführlicher Begründung durch den Vorsitzenden Richter Stefan Weickert dauert an. Das Gericht hat dafür nach Angaben eines Sprechers mehrere Stunden bis in den Nachmittag angesetzt.
(Bericht von Jörn Poltz, redigiert von Hans Seidenstücker. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)