Bangalore (Reuters) - Der Pharmakonzern Bayer ist im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Roundup erneut zu Schadenersatz verurteilt worden.
Das Urteil umfasse sieben Millionen Dollar Schadenersatz und 325 Millionen Dollar Strafschadenersatz für den Kläger Mike Dennis, bei dem im Alter von 51 Jahren eine Form des Non-Hodgkin-Lymphoms diagnostiziert worden war, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. In ihrem Urteil hätten die Geschworenen Bayer in zwei von vier Punkten Recht gegeben: Sie seien zu dem Schluss gekommen, dass das Unternehmen zwar nicht vor den Risiken von Roundup gewarnt, aber auch nicht fahrlässig gehandelt habe und dass das Produkt nicht fehlerhaft hergestellt worden sei. Bayer erwägt, in Berufung zu gehen: Es gebe "starke Argumente, um in der Berufung die Aufhebung dieses unbegründeten Urteils zu erreichen und den verfassungswidrig überhöhten Schadenersatz zu streichen oder zu reduzieren, da während des Prozesses erhebliche und reversible Rechts- und Beweisfehler gemacht wurden", sagte ein Unternehmenssprecher. Ein Anwalt des Klägers reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage von Reuters.Dies ist bereits die dritte Niederlage für Bayer in diesem Monat, nachdem das Unternehmen in zwei getrennten Roundup-Verfahren zur Zahlung von 175 Millionen Dollar und 1,25 Millionen Dollar verurteilt wurde. Zuvor hatte das Unternehmen neun Klagen in Folge wegen ähnlicher Vorwürfe gewonnen. Bayer hatte sich 2018 mit der 63 Milliarden Dollar schweren Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns und Roundup-Herstellers Monsanto eine Welle von Klagen in den USA eingehandelt, bei denen es um mögliche Krebserkrankungen durch den Wirkstoff Glyphosat geht. Bayer bestreitet einen Zusammenhang. Der Konzern hat die meisten Roundup-Klagen gegen Zahlung von bis zu 10,9 Milliarden Dollar beigelegt, sieht sich aber immer noch mit fast 40.000 Fällen im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichtungsmittel konfrontiert.
(Bericht von Surbhi Misra, geschrieben von Katharina Loesche. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)