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Weitere Schlappe für Bayer in Glyphosat-Prozess

06.12.2023
um 10:12 Uhr

New York/Frankfurt (Reuters) - Bei den Glyphosat-Prozessen in den USA hat Bayer erneut eine Niederlage einstecken müssen.

Ein Geschworenengericht in Philadelphia verurteilte das Unternehmen am Dienstag zur Zahlung von 3,5 Millionen Dollar an eine Frau, die ihre Krebserkrankung auf den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup von Bayer zurückführt. Das Urteil des Philadelphia Court of Common Pleas ist die fünfte Niederlage in Folge für Bayer, doch die Zahlung fällt deutlich niedriger aus als bei den jüngsten Urteilen gegen das Unternehmen, die sich auf insgesamt mehr als zwei Milliarden Dollar belaufen.

Vor dem Urteil in Philadelphia hatte der Leverkusener Pharma- und Agrarkonzern vier Klagen innerhalb kurzer Zeit verloren - die jüngste mit einer Zahlung von 1,56 Milliarden Dollar - nachdem Bayer zuvor neun Prozesse in Folge gewonnen hatte. Bayer hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Die Strafschadensersatzbeträge dieser Urteile könnten reduziert werden, da sie über die Vorgaben des Obersten Gerichtshofs der USA hinausgehen.

Das Urteil im Fall der in Pennsylvania lebenden Kelly Martel wurde nach dreiwöchigen Verhandlungen und Beratungen der Geschworenen über zwei Tage gefällt. Es umfasst 462.500 Dollar Schadenersatz und drei Millionen Dollar Strafschadenersatz. Wie die meisten Kläger in Roundup-Fällen erklärte auch Martel, durch den Kontakt mit Roundup an Non-Hodgkin-Lymphom, einer bösartigen Erkrankung des Lymphgewebes, erkrankt zu sein. Die Anwälte von Bayer hatten in der Verhandlung argumentiert, Martels Krebserkrankung sei eher durch ihr Rauchen verursacht worden. Das Urteil stehe im Widerspruch "zu den überwältigenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und den weltweiten behördlichen und wissenschaftlichen Bewertungen."

Die Klagen hatte sich der Konzern mit der Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto ins Haus geholt. Zuletzt waren nach Angaben von Bayer noch 52.000 der insgesamt rund 165.000 eingereichten Klagen offen. Bayer hatte die Vorwürfe gegen das Herbizid stets zurückgewiesen. Behörden weltweit stuften das Mittel als nicht krebserregend ein. Die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO hingegen bewertete den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend".

(Bericht von Brendan Pierson und Patricia Weiß, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Bayer AG

WKN BAY001 ISIN DE000BAY0017