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SFC Energy AG: Kapitalerhöhung erfolgreich platziert
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SFC Energy AG: Kapitalerhöhung erfolgreich platziert
28.07.2022 / 07:30
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SFC Energy AG - Pressemitteilung
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IN ODER NACH DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER
SÜDAFRIKA.
SFC Energy AG: Kapitalerhöhung erfolgreich platziert
Brunnthal/München, Deutschland, 28. Juli 2022 - Die SFC Energy AG ( F3C:DE,
ISIN: DE0007568578, "SFC" oder die "Gesellschaft") hat ihre am 11. Juli 2022
angekündigte Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht erfolgreich platziert. Im
Nachgang zur vorhergehenden Veröffentlichung und dem Start der
Privatplatzierung in Form eines Accelerated Bookbuildings bestätigt die SFC
Energy AG das finale Ergebnis des Bezugsangebots. Bis zum Ende der
Bezugsfrist wurden Bezugsrechte für 2.044.314 neue Aktien ausgeübt, was 70,6
% der bis zu 2.893.948 neuen Aktien entspricht. Zusätzlich wurden 849.634
neue Aktien, für die während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt
wurden, erfolgreich zu einem Preis von EUR 19,50 je neuer Aktie bei
qualifizierten Anlegern in Deutschland und anderen Jurisdiktionen außerhalb
der Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des
Securities Act platziert (Restaktienplatzierung). Der endgültige
Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beläuft sich auf rund EUR 56,4
Mio. SFC beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung für die
regionale und technologische Expansion, die Beschleunigung der
F&E-Aktivitäten und anorganische Wachstumsmöglichkeiten zu verwenden.
Dr. Peter Podesser, Vorstandsvorsitzender der SFC, kommentiert die
erfolgreiche Platzierung der Kapitalerhöhung: "Wir möchten uns bei allen
Investoren bedanken, die sich an dieser Kapitalerhöhung beteiligt und unser
Unternehmen unterstützt haben. In einem volatilen Kapitalmarktumfeld ist das
ein starkes Zeichen von Vertrauen. Diese Mittel geben uns die nötige Stärke
und Flexibilität, um die Chancen in unseren Märkten gezielt zu nutzen und
unser Wachstum nachhaltig zu beschleunigen."
Der Vorstand der SFC hat die endgültige Anzahl der neuen Aktien aus der
Kapitalerhöhung aus dem bestehenden genehmigten Kapital auf 2.893.948
festgelegt. Das Grundkapital wird daher von derzeit EUR 14.469.743,00 auf
EUR 17.363.691,00 durch Ausgabe von 2.893.948 neuen auf den Inhaber
lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) erhöht. Die neuen Aktien
sind ab dem 1. Januar 2022 voll dividendenberechtigt.
Die Kapitalerhöhung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das
Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, die gestern beantragt
wurde. Die Aufnahme des Handels der neuen Aktien im regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse und im Teilbereich des regulierten Marktes mit
weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird voraussichtlich am
oder um den 1. August 2022 erfolgen.
Die Gesellschaft und alle Mitglieder des Vorstands unterliegen einer
180-tägigen Sperrfrist nach Einführung der neuen Aktien in den Handel,
vorbehaltlich üblicher Ausnahmen.
Weitere Informationen über die Kapitalerhöhung finden Sie unter sfc.com.
Zur SFC Energy AG
Die SFC Energy AG ist ein führender Anbieter von Wasserstoff- und
Methanol-Brennstoffzellen für stationäre und mobile
Hybrid-Stromversorgungslösungen. Mit den Geschäftsfeldern Clean Energy und
Clean Power Management ist die SFC Energy AG ein nachhaltig profitabler
Brennstoffzellenproduzent. Seine mehrfach ausgezeichneten Produkte vertreibt
das Unternehmen weltweit und verkaufte bislang mehr als 55.000
Brennstoffzellen. Mit Hauptsitz in Brunnthal bei München betreibt das
Unternehmen Produktionsstandorte in Deutschland, den Niederlanden, Rumänien
und Kanada. Die SFC Energy AG notiert im Prime Standard der Deutschen Börse
(WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
SFC IR Kontakt:
Susan Hoffmeister
Tel. +49 89 125 09 03-33
Email: susan.hoffmeister@sfc.com
Web: sfc.com
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Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen
(zusammen die "MiFID II-Produktgovernance-Anforderungen"), und unter
Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder
anderweitig, die ein "Hersteller" für die Zwecke der MiFID
II-Produktgovernance-Anforderungen (ein "Hersteller") ansonsten in Bezug
darauf haben könnte, wurden die neuen Aktien einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass die
neuen Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die
die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils
wie in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind; und (ii) für den
Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind
(die "Zielmarktbewertung").
Jede Person, die anschließend die neuen Aktien anbietet, verkauft oder
empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen"), sollte die relevanten
Zielmarktbewertungen des Herstellers berücksichtigen. Allerdings ist jedes
Vertriebsunternehmen, das der MiFID II unterliegt, dafür verantwortlich,
seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die neuen Aktien durchzuführen
(entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertungen des
Herstellers) und in jedem Fall geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
Die Gemeinsamen Globalen Koordinatoren handeln in Verbindung mit dem Angebot
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Pressemitteilung ist oder nicht) als ihren Kunden in Bezug auf das Angebot
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gegenüber ihren Kunden zu treffen oder Ratschläge in Bezug auf das
vorgeschlagene Angebot zu erteilen.
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1407541 28.07.2022
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