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DGAP-Adhoc: Siemens Energy AG: Siemens Energy AG gibt Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe bekannt (deutsch)

06.09.2022
um 17:56 Uhr

Siemens Energy AG: Siemens Energy AG gibt Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe bekannt

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DGAP-Ad-hoc: Siemens Energy AG / Schlagwort(e): Anleihe
Siemens Energy AG: Siemens Energy AG gibt Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe
bekannt

06.09.2022 / 17:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE)
IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. PERSONEN,
AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE

Der Vorstand der Siemens Energy AG (die "Gesellschaft") hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, eine nachrangige
Pflichtwandelanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von ca. EUR 1.000 Millionen
(die "Anleihe") auszugeben. Die im Rahmen der Anleihe zu begebenden
Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") sind in neu ausgegebene
oder bestehende auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag
(Stückaktie) der Gesellschaft (die "Aktien") wandelbar. Das Bezugsrecht der
Aktionäre der Gesellschaft zum Bezug der Schuldverschreibungen wird
ausgeschlossen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös der Anleihe zur
teilweisen Finanzierung des von der Gesellschaft am 21. Mai 2022
angekündigten freiwilligen Barkaufangebots für alle ausstehenden Aktien der
Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A. zu verwenden. Im Rahmen des
freiwilligen Barkaufangebots hat die Gesellschaft kommuniziert, dass sie
nach wie vor ein solides Investment-Grade-Rating anstrebt und sie die
Akquisition teilweise über Eigenkapitalinstrumente zu finanzieren
beabsichtigt. Die Begebung der Anleihe ist Teil dieser bereits angekündigten
Eigenkapitalmaßnahmen.

Die Schuldverschreibungen mit einer Stückelung von jeweils EUR 100.000
werden von Siemens Energy Finance B.V. (die "Emittentin") zu 100% ihres
Nennbetrags begeben und profitieren von einer nachrangigen Garantie der
Gesellschaft. Bei Fälligkeit am 14. September 2025 werden alle ausstehenden
Schuldverschreibungen obligatorisch in Aktien umgewandelt. Die
Anleihebedingungen werden auch marktübliche Wandlungsrechte der
Anleihegläubiger und der Emittentin vor Fälligkeit vorsehen.

Die Anleihe soll eine maximale Wandlungsprämie von 15 Prozent bis 20 Prozent
über dem Referenzpreis und einen Kupon von 5,125 Prozent bis 5,625 Prozent
pro Jahr haben. Der Referenzpreis entspricht dem Platzierungspreis pro
Aktie, der im Gleichzeitigen Angebot Bestehender Aktien (wie unten
definiert) festgelegt wird.

Die Anleihe wird von einem Bankenkonsortium über internationale
Privatplatzierungen ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der
Vereinigten Staaten und Nicht-US-Personen gemäß Regulation S des US
Securities Act in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act")
angeboten.

Der Vorstand der Gesellschaft wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der
Gesellschaft die endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen nach
Abschluss eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festlegen und bekannt
geben, das voraussichtlich bis spätestens 7. September 2022 abgeschlossen
sein wird.

Die Gesellschaft beabsichtigt zu veranlassen, dass die Schuldverschreibungen
kurz danach am Open Market Segment (Freiverkehr) der Frankfurter
Wertpapierbörse in den Handel einbezogen werden.

Nach der Transaktion unterliegt die Gesellschaft einer Sperrfrist von 90
Tagen (Lock-up), vorbehaltlich üblicher Ausnahmen und Verzichtserklärungen
von gewissen Konsortialbanken.

Gleichzeitiges Angebot Bestehender Aktien

Die Konsortialbanken haben die Gesellschaft darüber informiert, dass sie
beabsichtigen, gleichzeitig mit der Platzierung der Anleihe eine Platzierung
bestehender Aktien (das "Gleichzeitige Angebot Bestehender Aktien") im Namen
von Käufern der Anleihe durchzuführen, die diese Aktien durch Leerverkäufe
zu einem Platzierungspreis, der durch ein beschleunigtes
Bookbuilding-Verfahren bestimmt wird, verkaufen möchten, um das Marktrisiko
aus einer Anlage in die Anleihe abzusichern. Die Gesellschaft erhält keine
Erlöse aus dem Gleichzeitigen Angebot Bestehender Aktien. Das Gleichzeitige
Angebot Bestehender Aktien erfolgt (i) an institutionelle Anleger außerhalb
der Vereinigten Staaten und an Nicht-US-Personen gemäß Regulation S des
Securities Act und (ii) innerhalb der Vereinigten Staaten nur an eine
begrenzte Anzahl von "qualifizierten institutionellen Käufern" gemäß der
Definition in Rule 144A des Securities Act in einer Transaktion gemäß Rule
144A oder einer anderen Ausnahme von den Registrierungsvorschriften des
Securities Act.

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Wichtiger Hinweis

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot von
Schuldverschreibungen oder Aktien (die "Wertpapiere") können in bestimmten
Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz
dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Diese Mitteilung stellt
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten
von Amerika, Australien, Südafrika, Japan oder in einer anderen
Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung
rechtswidrig ist, dar.

Wertpapiere dürfen nicht ohne Registrierung angeboten oder verkauft werden,
es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des
U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es
handelt sich um eine nicht registrierungspflichtige Transaktion. Es wird
kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion stattfinden.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ist diese
Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129)
(in der jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind
("Qualifizierte
Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur
an qualifizierte Anleger, die (i) über berufliche Erfahrung in
Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) (Investment
Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die "Order") oder (ii)
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated
Associations usw.) der Order fallen, und an diese gerichtet sind.

MiFID II Information

Zielmarkt der Hersteller (MiFID II Product Governance) sind nur geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde
kein PRIIPS Key Information Document (KID) und kein UK PRIIPS KID erstellt,
da die Anleihen nicht für Kleinanleger im EWR, im Vereinigten Königreich
oder anderswo erhältlich sein werden. Ausschließlich für die Zwecke der
Produkt-Governance-Anforderungen, die in folgenden Richtlinien enthalten
sind: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c)
lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID
II-Produktgovernance-Anforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher
Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein
"Hersteller" (für die Zwecke der MIFID II-Produktgovernance-Anforderungen)
ansonsten in Bezug darauf haben könnte, wurden die Anleihen einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass:
(i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen nur geeignete Gegenparteien
und professionelle Kunden sind, wie jeweils in MiFID II definiert; und (ii)
alle Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die
die Schuldverschreibungen später anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein
"Vertreiber"), sollte die Zielmarktbewertung des Herstellers
berücksichtigen; ein Vertreiber, der der MiFID II unterliegt, ist jedoch
dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Schuldverschreibungen vorzunehmen (indem er die Zielmarktbewertung des
Herstellers entweder übernimmt oder verfeinert) und geeignete
Vertriebskanäle zu bestimmen.

Die Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Erfordernisse vertraglicher
oder gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Angebot der
Schuldverschreibungen. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung ist
keinesfalls: (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die
Zwecke von MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine
Gruppe von Anlegern, in die Schuldverschreibungen zu investieren oder sie zu
kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Schuldverschreibungen zu
ergreifen.

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siemens Energy AG
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81739 München
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Telefon: +49 89 207084040
Fax: +49 89 207084040
E-Mail: investorrelations@siemens-energy.com
Internet: www.siemens-energy.com
ISIN: DE000ENER6Y0
WKN: ENER6Y
Indizes: DAX
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
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EQS News ID: 1436759

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