ERFURT (dpa-AFX) - Die Höchstdauer beim Einsatz von Zeitarbeitern in einem Unternehmen kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts per Tarifvertrag über die gesetzliche Vorgabe von 18 Monaten hinaus ausgedehnt werden. Eine solche Regelung könnten Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche treffen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg (4 AZR 83/21). Das BAG bezog sich bei seiner Entscheidung auf einen Passus im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Geklagt hat ein Zeitarbeiter, der über einen Zeitraum von mehreren Jahren beim Autohersteller Mercedes-Benz