KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Donnerstag, ob der Internet-Versandriese Amazon
Geklagt hat ein Matratzenhersteller, der sich daran stört, dass diese Links auch in gefälschten Testberichten oder auf dubiosen Ratgeberseiten auftauchen. Er meint, dass Amazon eine Aufsichtspflicht trifft.
Der Vorsitzende Richter Thomas Koch äußerte sich dazu in der Karlsruher Verhandlung allerdings eher skeptisch: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen seien die Partner in der Gestaltung ihrer Seite frei. Sie seien nicht verpflichtet, Links zu Amazon zu setzen, dürften parallel auch an anderen Partnerprogrammen teilnehmen und verlinkte Produkte auch negativ besprechen. Das Urteil wird erst in nächster Zeit verkündet. (Az. I ZR 27/22)/sem/DP/ngu