AACHEN (dpa-AFX) - Das Aachener Verwaltungsgericht hat die Verlegung von zwei Mahnwachen gegen das Abbaggern Lützeraths im Eilverfahren als zulässig eingestuft. Für die Siedlung Lützerath gelte seit Dienstag ein Aufenthalts- und Betretungsverbot, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Außerdem sei RWE
Die neuen, von der Polizei vorgegebenen Standorte in Sichtweite der ehemaligen Ortslage Lützerath seien verhältnismäßig und wahrten das Demonstrationsrecht (Az.: 6 L 25/23 und 6 L 26/23). Gegen die Eil-Beschlüsse ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
Die beiden Mahnwachen "Keine Räumung von Lützerath" und "Die Kirche(n) im Dorf lassen" waren mit Lützerath als jeweiligem Versammlungsort angemeldet worden./fc/DP/men